Wann brauchen Sie ein Testament?
Die Beantwortung der Frage hängt davon ab, ob die gesetzlich geregelte Erbfolge voll und ganz Ihren eigenen Wünschen entspricht. Denn wenn Sie kein Testament errichten, regelt das Gesetz die Verteilung Ihres Vermögens unter Ihren Verwandten und dem Ehepartner.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erbt ein Ehepartner nicht automatisch alles. Meistens bekommt dieser die Hälfte. Der Rest geht an die Verwandtschaft: zuerst an Kinder, Enkel oder Urenkel. Gibt es solche Verwandte nicht, können sogar die eigenen Eltern oder Geschwister erben. Der Einzelfall einer jeden Familienkonstellation entscheidet.
Wenn die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht, ist kein Testament nötig. Falls nicht, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig Gedanken über die Verteilung Ihres Vermögens zu machen.
Um für sich die richtige Entscheidung zu treffen zu können, ist zuerst zu klären, wer Ihr Erbe würde, wenn Sie kein Testament verfassen.
Erst dann können Sie entscheiden, ob Sie ein Testament oder einen Erbvertrag benötigen oder ob Ihnen die gesetzliche Erbfolge reicht.
Damit Ihr Vermögen in den richtigen Händen landet, unterstütze ich Sie bei der Gestaltung Ihres letzten Willens. Egal ob Einzeltestament, Ehegattentestament, Unternehmertestament, Behindertentestament, Testamente für Geschiedene oder Erbverträge – ich berate Sie gerne.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erbt ein Ehepartner nicht automatisch alles. Meistens bekommt dieser die Hälfte. Der Rest geht an die Verwandtschaft: zuerst an Kinder, Enkel oder Urenkel. Gibt es solche Verwandte nicht, können sogar die eigenen Eltern oder Geschwister erben. Der Einzelfall einer jeden Familienkonstellation entscheidet.
Wenn die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht, ist kein Testament nötig. Falls nicht, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig Gedanken über die Verteilung Ihres Vermögens zu machen.
Um für sich die richtige Entscheidung zu treffen zu können, ist zuerst zu klären, wer Ihr Erbe würde, wenn Sie kein Testament verfassen.
Erst dann können Sie entscheiden, ob Sie ein Testament oder einen Erbvertrag benötigen oder ob Ihnen die gesetzliche Erbfolge reicht.
Damit Ihr Vermögen in den richtigen Händen landet, unterstütze ich Sie bei der Gestaltung Ihres letzten Willens. Egal ob Einzeltestament, Ehegattentestament, Unternehmertestament, Behindertentestament, Testamente für Geschiedene oder Erbverträge – ich berate Sie gerne.