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Scheidung – was ist zu regeln?

Regelung der Scheidungsfolgen

Ihre Scheidungsanwältin in Ratzeburg
Wir regeln Ihre Trennung und Scheidung.
Lösungsorientiert. Einvernehmlich. Gerecht.
Was ist mit der Scheidung alles zu regeln?
Ist Ihnen schon bekannt, welche Scheidungsfolgen speziell in Ihrem Fall zu regeln sind? Je früher Sie wissen, welche Maßnahmen für die Zeit nach der Scheidung zu treffen sind, umso größer ist die Chance, teure Fehler und Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Spätestens mit Ablauf des Trennungsjahres stellt sich die Frage, ob bzw. welche rechtlichen Folgen Ihrer Scheidung Sie geregelt haben möchten bzw. welche geregelt werden sollten. Juristisch spricht man von Scheidungsfolgen = „Sachen, die der Scheidung folgen“. Hierbei handelt es sich um die mit einer Scheidung verbundenen Probleme, die nicht unbedingt mit der Trennung regelungsbedürftig werden:

 Versorgungsausgleich

 Kindesunterhalt

 Ehegattenunterhalt nach Scheidung

 Zugewinnausgleich

 Sorge- und Umgangsrecht

 endgültige Entscheidung über Ehewohnung & Haushaltsgegenstände

Der Versorgungsausgleich wird mit jeder Scheidung automatisch durchgeführt, wenn Sie durch Ehevertrag nichts anderes vereinbart haben. Alle anderen Folgesachen werden vom Gericht nur dann bearbeitet, wenn einer der Eheleute bei ungelösten Streitigkeiten einen entsprechenden Antrag stellt. Dieser Antrag ist bis spätestens 2 Wochen vor dem Scheidungstermin zu stellen. Davon, wie viele und welche Anträge gestellt werden, hängt die Dauer des Scheidungsverfahrens ab.
Wissenswertes
Streitige Scheidung - Was geschieht bei Streit über Folgesachen?
Immer dann, wenn Sie sich mit ihrem Ehepartner nicht über die Folgesachen einigen können – wenn außergerichtlichen Verhandlungen und vielleicht sogar eine Mediation gescheitert sind, empfiehlt es sich, Ihre Ansprüche im Rahmen des Scheidungsverfahrens als sogenannte Folgesache vom Richter klären zu lassen. Man spricht dann von einer streitigen Scheidung.

Bei Streit um Unterhalt, Zugewinn und Rentenausgleich benötigen beide Ehepartner zwingend einen Rechtsanwalt. Es besteht „Anwaltszwang". Dies ist der Grund, weshalb die Gesamtkosten einer Scheidung durch die doppelten Anwaltskosten bei streitiger Scheidung steigen. Einen Überblick über die möglichen Kosten einer Scheidung im Vergleich erhalten Sie hier.

Mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs können Sie die Folgesachen auch noch nach der Ehescheidung durch das Gericht klären lassen. Diese werden dann isoliert vom Scheidungsverfahren behandelt. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, welche Vorgehensweise strategisch besser geeignet ist, um Ihre Ziele zu erreichen. Taktisch kann es sogar notwendig sein, einzelne Folgesachen gezielt erst nach Rechtskraft der Scheidung bei Gericht zu beantragen. Zu beachten ist, dass die Gerichts- und Anwaltskosten bei isolierter gerichtlicher Geltendmachung nach der Scheidung höher sind.
Entscheiden Sie für sich, welche Möglichkeit am besten zu Ihnen passt. Gerne unterstütze ich Sie bei der Wahl der für Sie passenden Strategie. Melden Sie sich schnell und unkompliziert bei mir über das Kontaktformular oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@fachanwaltskanzlei-rz.de.
Alles geklärt? Sie sind sich schon einig?
Das Trennungsjahr ist fast abgelaufen, und Sie wollen beide geschieden werden? Dann können Sie jetzt die Scheidung einreichen. Wie gehen Sie vor?

MEHR unter ONLINE – Scheidung

Nutzen Sie die Möglichkeit, die Scheidung schnell, bequem und unkompliziert ohne persönlichen Termin von zu Hause aus auf den Weg zu bringen. Sie können mich ONLINE mit der Erstellung Ihres persönlichen Scheidungsantrags „kurz + schmerzlos“ beauftragen.

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