Ihre Fachanwältin für Trennung & Scheidung in Ratzeburg
Was ist bei einer Trennung zu beachten?
Steht Ihre Ehe vor dem Aus? Egal ob Sie frisch getrennt sind oder schon getrennt leben: Sie möchten wissen, welche Rechte und Pflichten eine Trennung in Ihrem persönlichen Fall auslöst? Sie hätten gerne einen Überblick über die Trennungsfolgen? Wieviel Unterhalt steht Ihnen und den Kindern zu? Sie möchten wissen, wie lange Sie Ihrer Frau Unterhalt zahlen müssen? Wer muss aus dem Haus ausziehen? Was wird aus dem Haus? Was geschieht mit unserem Vermögen, Autos, Boot, Hund und dem Pferd der Tochter? Kann ich meine Firma halten, wenn ich meine Frau auszahlen muss?
Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht bin ich erste Ansprechpartnerin, wenn eine Trennung ansteht oder Sie sich bereits getrennt haben. Ich kläre Sie über die Folgen der Trennung und der späteren Scheidung auf, damit Sie einen Überblick und Klarheit im Trennungschaos erhalten. Je früher Sie wissen, welche Maßnahmen anlässlich einer Trennung und für die Zeit nach der Scheidung zu treffen sind, umso größer ist die Chance, teure Fehler und Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Nutzen Sie hierzu mein Erstberatungsangebot bei Trennung & Scheidung. Dies geht persönlich, telefonisch oder per Email.
Die Entscheidung, ob Sie im Anschluss an die Erstberatung weitere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, liegt allein bei Ihnen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, setzen wir gemeinsam für Sie Prioritäten und stellen die passenden Weichen für die Zeit nach Trennung und Scheidung.
Gemeinsam können wir prüfen und klären, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Dies kann durch intensive Gespräche entweder der beiden Partner untereinander oder mit Beteiligung von Familienanwälten oder Mediatoren gelingen. Ich sorge dafür, dass die Gespräche ungeachtet aller Spannungen auf einer sachlichen Ebene bleiben.
Im Streitfall vertrete ich Sie in allen Trennungsangelegenheiten außergerichtlich und vor Gericht.
Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht bin ich erste Ansprechpartnerin, wenn eine Trennung ansteht oder Sie sich bereits getrennt haben. Ich kläre Sie über die Folgen der Trennung und der späteren Scheidung auf, damit Sie einen Überblick und Klarheit im Trennungschaos erhalten. Je früher Sie wissen, welche Maßnahmen anlässlich einer Trennung und für die Zeit nach der Scheidung zu treffen sind, umso größer ist die Chance, teure Fehler und Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Nutzen Sie hierzu mein Erstberatungsangebot bei Trennung & Scheidung. Dies geht persönlich, telefonisch oder per Email.
Die Entscheidung, ob Sie im Anschluss an die Erstberatung weitere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, liegt allein bei Ihnen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, setzen wir gemeinsam für Sie Prioritäten und stellen die passenden Weichen für die Zeit nach Trennung und Scheidung.
Gemeinsam können wir prüfen und klären, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Dies kann durch intensive Gespräche entweder der beiden Partner untereinander oder mit Beteiligung von Familienanwälten oder Mediatoren gelingen. Ich sorge dafür, dass die Gespräche ungeachtet aller Spannungen auf einer sachlichen Ebene bleiben.
Im Streitfall vertrete ich Sie in allen Trennungsangelegenheiten außergerichtlich und vor Gericht.
Das Trennungsjahr: Was ist zu regeln?
Mit der Trennung entsteht zunächst ein relativ akuter Regelungsbedarf: Wer wohnt wo? Wer zieht aus? Mit oder ohne Kinder? Mit welchen Möbeln? Wie oft sehe ich die Kinder? Was passiert mit dem Sorgerecht? Und wovon leben wir? Der Kindes- und Trennungsunterhalt sowie die Verfügungsbefugnis von Bankkonten sind zu klären. Mit diesen ersten Schritten wird die Existenzgrundlage für das Trennungsjahr gesichert.
Der akute Regelungsbedarf anlässlich der Trennung lässt sich klar von den Regelungen abgrenzen, die erst im Zusammenhang mit der Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres sinnvoll und angebracht sind.
Der akute Regelungsbedarf anlässlich der Trennung lässt sich klar von den Regelungen abgrenzen, die erst im Zusammenhang mit der Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres sinnvoll und angebracht sind.
Wer wohnt wo?
Wenn beide Partner ihr Zuhause lieben, ist oft keiner bereit auszuziehen. Weiterhin gemeinsam unter einem Dach zu leben, ist auch keine Option. Wie können Sie die zukünftige Wohnsituation klären?
Wo leben die Kinder?
Streiten Sie sich um den Lebensmittelpunkt ihrer Kinder? Droht Ihnen der andere Elternteil damit, die Kinder gegen Ihren Willen mitzunehmen?
Wann sehe ich die Kinder?
Bei Trennung oder Scheidung stellt sich oft die Frage, in welchem Umfang ein Umgangsrecht besteht.
Wovon leben wir?
Wieviel Unterhalt ist zu zahlen?
Wie kann ich Ihnen im Trennungsfall helfen?
Das Wichtigste zum Thema Trennung im Überblick:
Wie wird die Trennung praktisch vollzogen?
Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann Ihre Ehe geschieden werden.Deshalb ist es so wichtig zu wissen, wann und wie die Trennung im familienrechtlichen Sinne tatsächlich vollzogen wird. Hierzu befragt Sie oft auch der Richter im Scheidungstermin.
Die Trennung muss nicht förmlich bei Anwältin, Anwalt oder Gericht „beantragt“ werden. Es genügt die praktische und tatsächliche Durchführung der Trennung. Das Trennungsjahr beginnt unzweifelhaft mit dem Auszug eines Ehegatten. Sie kann auch innerhalb der noch gemeinsamen Wohnung / Immobilie erfolgen. Die Anforderungen sind allerdings streng: gerade beim Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung bzw. des Hauses darf kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden. Es darf keine persönliche Beziehung zwischen den Ehegatten mehr bestehen, was Sie im Streitfall beweisen müssen. Daher empfehle ich in diesem Fall, eine schriftliche Vereinbarung über den Beginn des Trennungsjahres zu treffen.
Trennung im rechtlichen Sinne bedeutet:
An den Zeitpunkt der Trennung knüpfen das Gesetz und die Rechtsprechung eine Vielzahl rechtlicher Folgen. Diese Folgen sollte man kennen, bevor es zur endgültigen Trennung kommt oder zeitnah nach der Trennung für Ihren persönlichen Fall in Erfahrung bringen.
Die Trennung muss nicht förmlich bei Anwältin, Anwalt oder Gericht „beantragt“ werden. Es genügt die praktische und tatsächliche Durchführung der Trennung. Das Trennungsjahr beginnt unzweifelhaft mit dem Auszug eines Ehegatten. Sie kann auch innerhalb der noch gemeinsamen Wohnung / Immobilie erfolgen. Die Anforderungen sind allerdings streng: gerade beim Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung bzw. des Hauses darf kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden. Es darf keine persönliche Beziehung zwischen den Ehegatten mehr bestehen, was Sie im Streitfall beweisen müssen. Daher empfehle ich in diesem Fall, eine schriftliche Vereinbarung über den Beginn des Trennungsjahres zu treffen.
Trennung im rechtlichen Sinne bedeutet:
- Die Trennung von „Tisch und Bett“ allein genügt nicht. Alle Lebensbereiche sind zu trennen: getrennte Kassen, getrennte Zimmer und Wohnbereiche, getrennte Haushaltsführung (Essen, Waschen, Einkaufen, Reinigung der Wohnbereiche).
- Mitteilung der Trennungsabsicht – d.h. dem anderen Ehegatten den Trennungswillen klar und unmissverständlich mitteilen. Die Ablehnung der ehelichen Gemeinschaft muss erkennbar und zur Not vor Gericht beweisbar sein.
An den Zeitpunkt der Trennung knüpfen das Gesetz und die Rechtsprechung eine Vielzahl rechtlicher Folgen. Diese Folgen sollte man kennen, bevor es zur endgültigen Trennung kommt oder zeitnah nach der Trennung für Ihren persönlichen Fall in Erfahrung bringen.
Weshalb ist der frühe Gang zum Familienanwalt so wichtig?
Wie geht es im Trennungsjahr weiter?
Einvernehmliche Scheidung – wie geht das?
3 Wege zur einvernehmlichen Scheidung
Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.
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Alles geklärt? Sie sind sich schon einig?
Das Trennungsjahr ist fast abgelaufen? Und Sie wollen beide geschieden werden? Wunderbar – dann kann es sofort losgehen.
Oder brauchen Sie eine persönliche Beratung? Möchten Sie die Scheidungsvoraussetzungen und Scheidungsfolgen persönlich klären
Nutzen Sie hierzu mein „Erstberatungsangebot bei Trennung & Scheidung“. Dies geht persönlich, telefonisch oder per Email. Sie entscheiden selbst, ob Sie nur eine oder wenige Beratungen benötigen, oder ob Sie später noch weitere Unterstützung erhalten möchten.