Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für nachehelichen Ehegattenunterhalt in Ratzeburg
Ist nach der Scheidung noch Ehegattenunterhalt zu zahlen?
Möchten Sie wissen, ob, wieviel und wie lange Ihnen als Ehefrau und Mutter nach der Scheidung Unterhalt zusteht bzw. wieviel und wie lange Sie als Ehemann an die Ehefrau Unterhalt zahlen müssen? Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen des Unterhaltsrechts für geschiedene Eheleute, wenn es um die Überprüfung, Neuberechnung oder Abänderung von bestehenden Unterhaltstiteln geht.
Ich informiere Sie detailliert darüber, ob in Ihrem persönlichen Fall einer der Unterhaltstatbestände für den Geschiedenenunterhalt vorliegt. Als Fachanwältin für Familienrecht betreue ich Unternehmer/Innen und Privatpersonen in allen Fragen rund um den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung.
Meine anwaltlichen Leistungsschwerpunkte beim Ehegattenunterhalt nach Scheidung sind:
Schaffen Sie Klarheit für sich, indem Sie sich in Ihrem persönlichen Fall beraten lassen! Nutzen Sie die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert zum Unterhaltsrecht aufklären zu lassen. Ich berate zu allen Fragen des Nachscheidungsunterhalts telefonisch, online per E-Mail und per Skype oder persönlich bei mir in der Kanzlei.
Informieren Sie sich gerne über mein Erstberatungskonzept und die ONLINE-Rechtsberatung zum Festpreis. Der Erstkontakt ist kostenlos. Sie erreiche mich persönlich unter info@fachanwaltskanzlei-rz.de. Bei Interesse übersende ich Ihnen unverbindlich meinem Fragebogen zur effektiven Vorbereitung auf Ihre Einstiegsberatung vor.
Sie haben nur eine kurze Frage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt? Dann können Sie vielleicht von meiner ONLINE-Rechtsberatung zum Festpreis profitieren.
Ich informiere Sie detailliert darüber, ob in Ihrem persönlichen Fall einer der Unterhaltstatbestände für den Geschiedenenunterhalt vorliegt. Als Fachanwältin für Familienrecht betreue ich Unternehmer/Innen und Privatpersonen in allen Fragen rund um den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung.
Meine anwaltlichen Leistungsschwerpunkte beim Ehegattenunterhalt nach Scheidung sind:
- Berechnung, Überprüfung, Abänderung, Durchsetzung und Abwehr von nachehelichen Unterhaltsansprüchen geschiedener Ehegatten
- Berechnung, Prüfung, Abänderung, Durchsetzung oder Abwehr von Kindes- und Trennungsunterhaltsansprüchen
- Unterhaltsregelungen bei Eheschließung oder während der Ehe durch Eheverträge
- Unterhaltsregelungen bei Scheidung durch Scheidungsfolgenvereinbarung
- Vertretung bei allen Fragen rund um den Unterhalt mit Auslandsbezug
Schaffen Sie Klarheit für sich, indem Sie sich in Ihrem persönlichen Fall beraten lassen! Nutzen Sie die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert zum Unterhaltsrecht aufklären zu lassen. Ich berate zu allen Fragen des Nachscheidungsunterhalts telefonisch, online per E-Mail und per Skype oder persönlich bei mir in der Kanzlei.
Informieren Sie sich gerne über mein Erstberatungskonzept und die ONLINE-Rechtsberatung zum Festpreis. Der Erstkontakt ist kostenlos. Sie erreiche mich persönlich unter info@fachanwaltskanzlei-rz.de. Bei Interesse übersende ich Ihnen unverbindlich meinem Fragebogen zur effektiven Vorbereitung auf Ihre Einstiegsberatung vor.
Sie haben nur eine kurze Frage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt? Dann können Sie vielleicht von meiner ONLINE-Rechtsberatung zum Festpreis profitieren.
Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe und der Dauer des Ehegattenunterhalts nach Scheidung:
Gibt es nach der Scheidung noch Ehegattenunterhalt?
Viele Eheleute befinden sich bis heute in dem Irrglauben, dass es seit der Unterhaltsreform im Jahre 2008 nach der Scheidung keinen nachehelichen Ehegattenunterhalt mehr gibt, sobald die gemeinsamen Kinder älter als drei Jahre sind. Das stimmt aber nicht. Es wurde die Ehe als lebenslange Versorgungsinstanz abgeschafft und der Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der Scheidung neu geregelt.
Demnach gibt es mehrere gesetzliche Gründe für einen Ehegattenunterhalt nach der Scheidung gibt es verschiedene Gründe: . Hhierzu zählen u.a. die Betreuung kleiner Kinder, eine lange Ehedauer, Erkrankung, unverschuldete Arbeitslosigkeit und der sog. Aufstockungsunterhalt. Es gibt also mehrere Unterhaltstatbestände, die eine Vielzahl von Ehekonstellationen erfasst.
Aber es gibt keinen Automatismus mehr für die Zahlung von Unterhalt nach der Scheidung. Wer nach dem 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes trotz Arbeitsverpflichtung für sich Unterhalt für sich beanspruchen möchte, muss aktiv werden und diesen geltend machen. Im Streitfall vor Gericht ist nachzuweisen, weshalb ihm die Ausübung oder Ausweitung einer Berufstätigkeit wegen der Kinder nicht zumutbar ist.
Die Frage, ob nach der Scheidung Unterhalt zu zahlen ist, kann deshalb nicht pauschal mit JA oder NEIN beantwortet werden. Bei jeder anstehenden Scheidung muss im Einzelfall geprüft werden, ob sich beide Ehepartner unabhängig voneinander nach der Scheidung eigenverantwortlich selbst versorgen können. Dies hängt von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie von der jeweiligen beruflichen Laufbahn und den Perspektiven eines jeden Ehegatten ab, von der praktizierten Rollenverteilung, dem Umfang der Kinderbetreuung und deren und Versorgung und auch von der Dauer der Ehe ab.
Voraussetzung ist zudem, dass der Unterhaltspflichtige über so viel Einkommen verfügt, so dass primär die Kinder und sekundär die Ehefrau en finanziell versorgt werden können. Die Höhe und die Dauer des zu zahlenden Unterhalts sind sehr schwankend und vom Einzelfall abhängig.
Demnach gibt es mehrere gesetzliche Gründe für einen Ehegattenunterhalt nach der Scheidung gibt es verschiedene Gründe: . Hhierzu zählen u.a. die Betreuung kleiner Kinder, eine lange Ehedauer, Erkrankung, unverschuldete Arbeitslosigkeit und der sog. Aufstockungsunterhalt. Es gibt also mehrere Unterhaltstatbestände, die eine Vielzahl von Ehekonstellationen erfasst.
Aber es gibt keinen Automatismus mehr für die Zahlung von Unterhalt nach der Scheidung. Wer nach dem 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes trotz Arbeitsverpflichtung für sich Unterhalt für sich beanspruchen möchte, muss aktiv werden und diesen geltend machen. Im Streitfall vor Gericht ist nachzuweisen, weshalb ihm die Ausübung oder Ausweitung einer Berufstätigkeit wegen der Kinder nicht zumutbar ist.
Die Frage, ob nach der Scheidung Unterhalt zu zahlen ist, kann deshalb nicht pauschal mit JA oder NEIN beantwortet werden. Bei jeder anstehenden Scheidung muss im Einzelfall geprüft werden, ob sich beide Ehepartner unabhängig voneinander nach der Scheidung eigenverantwortlich selbst versorgen können. Dies hängt von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie von der jeweiligen beruflichen Laufbahn und den Perspektiven eines jeden Ehegatten ab, von der praktizierten Rollenverteilung, dem Umfang der Kinderbetreuung und deren und Versorgung und auch von der Dauer der Ehe ab.
Voraussetzung ist zudem, dass der Unterhaltspflichtige über so viel Einkommen verfügt, so dass primär die Kinder und sekundär die Ehefrau en finanziell versorgt werden können. Die Höhe und die Dauer des zu zahlenden Unterhalts sind sehr schwankend und vom Einzelfall abhängig.
Streit um Ehegattenunterhalt nach der Scheidung – hart umkämpft!
Unterhaltsreform von 2008 – Was hat sich geändert?
Gründe für den nachehelichen Ehegattenunterhalt:
Ab wann können Sie nachehelichen Unterhalt verlangen?
Unterhalt nach der Scheidung: Wieviel und wie lange?
Wann gibt es keinen Unterhalt nach der Scheidung?
Wann ist eine Kürzung oder Begrenzung möglich?