Der Weg zur Scheidungsfolgenvereinbarung
Ich begleite Sie den ganzen Weg.
Lösungsorientiert. Einvernehmlich. Gerecht.
Vom Erstgespräch über den Interessensausgleich bis zu den finalen Vereinbarungen und Verträgen.
Ohne Vorwürfe. Mit Respekt. Auf Augenhöhe.
Lösungsorientiert. Einvernehmlich. Gerecht.
Vom Erstgespräch über den Interessensausgleich bis zu den finalen Vereinbarungen und Verträgen.
Ohne Vorwürfe. Mit Respekt. Auf Augenhöhe.
Verträge zwischen Ehegatten werden Eheverträge genannt. Wird so ein Vertrag zur Regelung der der Scheidungsfolgen geschlossen, spricht man auch von einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Ein Vertrag, der anlässlich einer Trennung über die Trennungsfolgen vereinbart wird, nennt sich Trennungsfolgenvereinbarung.
Wenn Ehegatten ihre gegenläufigen Motive und wirtschaftlichen Ziele nicht in Einklang bringen, besteht die Gefahr, dass durch anwaltliche Strategien, die Dauer des Scheidungsverfahrens über mehrere Jahre in die Länge gezogen wird.
Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung kann genau dieser Scheidungskrieg verhindert werden. Der Vertrag über die Scheidungsfolgen bietet Ihnen die Möglichkeit, gegensätzliche Interessen fair und umfassend auszugleichen.
Wenn für Sie feststeht, dass Sie eine einvernehmliche Auseinandersetzung anstreben, biete ich Ihnen hierzu die „Erstberatung – intensiv“ an. Der Blick wird hierbei von Anfang an auf eine mögliche Verständigung gerichtet. Mehr dazu unter „Erstberatungskonzepte“.
Wenn Ehegatten ihre gegenläufigen Motive und wirtschaftlichen Ziele nicht in Einklang bringen, besteht die Gefahr, dass durch anwaltliche Strategien, die Dauer des Scheidungsverfahrens über mehrere Jahre in die Länge gezogen wird.
Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung kann genau dieser Scheidungskrieg verhindert werden. Der Vertrag über die Scheidungsfolgen bietet Ihnen die Möglichkeit, gegensätzliche Interessen fair und umfassend auszugleichen.
Wenn für Sie feststeht, dass Sie eine einvernehmliche Auseinandersetzung anstreben, biete ich Ihnen hierzu die „Erstberatung – intensiv“ an. Der Blick wird hierbei von Anfang an auf eine mögliche Verständigung gerichtet. Mehr dazu unter „Erstberatungskonzepte“.
Weitere Informationen im Überblick:
Konzept der Gesamtlösung
Einer meiner Schwerpunkte ist darauf gerichtet, für Sie von vornherein eine einvernehmliche Auseinandersetzung bei Trennung und Scheidung anzustreben. Hierzu entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine gütliche, außergerichtliche Gesamtlösung über die Trennungs- und Scheidungsfolgen („Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung“), die mit Ihrem Partner oder mit dessen anwaltlicher Vertretung auszuhandeln ist.
Oft entsteht mit der Trennung ein relativ akuter Regelungsbedarf („Trennungsvereinbarung“), der sich abgrenzen lässt von Regelungen, die die Scheidung voraussetzen bzw. erst im Zusammenhang mit der Ehescheidung sinnvoll und angebracht sind. Hierzu zählen Regelungen zu Zugewinnausgleich, nachehelichem Unterhalt, Versorgungsausgleich und der (endgültigen) Vermögensauseinandersetzung („Scheidungsfolgenvereinbarung“).
Es bietet sich in der frühen Phase der Trennung an, schon die Weichen für eine endgültige Trennung zu stellen – je nachdem wie sich die individuelle Gesamtsituation darstellt.
Meine Lösungsvorschläge erfolgen auf Basis Ihrer Interessen und Ziele. Sie berücksichtigen, was vor Gericht durchsetzbar wäre. Dennoch ist auf beiden Seiten eine gewisse Bereitschaft erforderlich, von beharrlichen Positionen („ich will nur das, was mir zusteht“) abzuweichen. Nur eine beiderseitige Offenheit für bislang nicht bedachte Lösungen und ein beiderseitiges Nachgeben gibt das Gefühl, dass beide etwas gewinnen. Wenn es einem von beiden „ums Prinzip“ geht, wird es mit einer einvernehmlichen Lösung schwierig.
Oft entsteht mit der Trennung ein relativ akuter Regelungsbedarf („Trennungsvereinbarung“), der sich abgrenzen lässt von Regelungen, die die Scheidung voraussetzen bzw. erst im Zusammenhang mit der Ehescheidung sinnvoll und angebracht sind. Hierzu zählen Regelungen zu Zugewinnausgleich, nachehelichem Unterhalt, Versorgungsausgleich und der (endgültigen) Vermögensauseinandersetzung („Scheidungsfolgenvereinbarung“).
Es bietet sich in der frühen Phase der Trennung an, schon die Weichen für eine endgültige Trennung zu stellen – je nachdem wie sich die individuelle Gesamtsituation darstellt.
Meine Lösungsvorschläge erfolgen auf Basis Ihrer Interessen und Ziele. Sie berücksichtigen, was vor Gericht durchsetzbar wäre. Dennoch ist auf beiden Seiten eine gewisse Bereitschaft erforderlich, von beharrlichen Positionen („ich will nur das, was mir zusteht“) abzuweichen. Nur eine beiderseitige Offenheit für bislang nicht bedachte Lösungen und ein beiderseitiges Nachgeben gibt das Gefühl, dass beide etwas gewinnen. Wenn es einem von beiden „ums Prinzip“ geht, wird es mit einer einvernehmlichen Lösung schwierig.
Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung
Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
In 5 Schritten zur Gesamtlösung
Gemeinsam mit Ihnen werde ich in 5 Schritten eine individuelle Gesamtlösung auf Grundlage Ihrer Ziele und Interessen entwickeln.
Schritt 1Analyse der Fakten
✔ Ermittlung Ihrer familiären, wirtschaftlichen und beruflichen „Ist“-Situation nebst Sichtung der dazugehörigen schriftlichen Belege
✔ Ermittlung Ihrer Ziele, Interessen und Bedürfnisse
✔ Juristische Überprüfung der Erfolgsaussichten Ihrer Interessen vor Gericht, um einschätzen zu können, was im Streitfall durchsetzbar wäre, wo Verhandlungsspielräume bestehen etc.
✔ Ermittlung Ihrer Ziele, Interessen und Bedürfnisse
✔ Juristische Überprüfung der Erfolgsaussichten Ihrer Interessen vor Gericht, um einschätzen zu können, was im Streitfall durchsetzbar wäre, wo Verhandlungsspielräume bestehen etc.
Schritt 2Entwicklung des Konzepts
✔ Inhaltliche Gestaltung Ihrer individuellen Trennungs- und Scheidungsfolgen inklusive der Berechnung von Unterhalt, Zugewinn, Vermögensausgleich usw.
✔ Überlegungen zur Verhandlungsstrategie
✔ Berücksichtigung möglicher Reaktionen der Gegenseite
✔ Überlegungen zur Verhandlungsstrategie
✔ Berücksichtigung möglicher Reaktionen der Gegenseite
Schritt 3Umsetzung
✔ Schriftlicher Entwurf der gewünschten Gesamtregelung
✔ Übersendung zu Ihren Händen zwecks Überprüfung und Mitteilung etwaiger Änderungs- oder Ergänzungswünsche
✔ Nach abschließender Freigabe Übersendung an die Gegenseite zur Zustimmung, Ergänzung oder Ablehnung binnen vier Wochen
✔ An dieser Stelle lassen sich die voraussichtlich Kosten der gesamten außergerichtlichen Tätigkeit überschlägig ermitteln
✔ Übersendung zu Ihren Händen zwecks Überprüfung und Mitteilung etwaiger Änderungs- oder Ergänzungswünsche
✔ Nach abschließender Freigabe Übersendung an die Gegenseite zur Zustimmung, Ergänzung oder Ablehnung binnen vier Wochen
✔ An dieser Stelle lassen sich die voraussichtlich Kosten der gesamten außergerichtlichen Tätigkeit überschlägig ermitteln
Schritt 4Verhandlungsphase
✔ Ihr Partner stimmt zu ohne eigenen Anwalt
✔ Ihr Partner beauftragt selbst einen eigenen Anwalt und lässt sich von diesem beraten oder vertreten, so dass wechselseitig verhandelt wird.
✔ Beim Scheitern der Verhandlungen bleibt nur der Gerichtsweg mit üblicherweise mehreren Verfahren
Nachteil: In der Vierer-Konstellation (jeder Ehegatte hat eigenen Anwalt) entstehen doppelte Anwaltskosten und je nach Wahl des Anwalts auch ein deutlich höheres Risiko für eine streitige Scheidung. Mehr dazu unter "Kostenvergleich Scheidung"
✔ Ihr Partner beauftragt selbst einen eigenen Anwalt und lässt sich von diesem beraten oder vertreten, so dass wechselseitig verhandelt wird.
✔ Beim Scheitern der Verhandlungen bleibt nur der Gerichtsweg mit üblicherweise mehreren Verfahren
Nachteil: In der Vierer-Konstellation (jeder Ehegatte hat eigenen Anwalt) entstehen doppelte Anwaltskosten und je nach Wahl des Anwalts auch ein deutlich höheres Risiko für eine streitige Scheidung. Mehr dazu unter "Kostenvergleich Scheidung"
Schritt 5Realisierung
✔ Das Ergebnis kann als Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden
✔ Oder alternativ im Scheidungstermin als Anlage zum Scheidungsbeschluss protokolliert werden
✔ Ihre Ehe wird einvernehmlich geschieden
✔ Sie gewinnen Ihre Lebensqualität zurück
✔ Oder alternativ im Scheidungstermin als Anlage zum Scheidungsbeschluss protokolliert werden
✔ Ihre Ehe wird einvernehmlich geschieden
✔ Sie gewinnen Ihre Lebensqualität zurück