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Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Weg zur Scheidungsfolgenvereinbarung
Ich begleite Sie den ganzen Weg.
Lösungsorientiert. Einvernehmlich. Gerecht.

Vom Erstgespräch über den Interessensausgleich bis zu den finalen Vereinbarungen und Verträgen.
Ohne Vorwürfe. Mit Respekt. Auf Augenhöhe.
Verträge zwischen Ehegatten werden Eheverträge genannt. Wird so ein Vertrag zur Regelung der der Scheidungsfolgen geschlossen, spricht man auch von einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Ein Vertrag, der anlässlich einer Trennung über die Trennungsfolgen vereinbart wird, nennt sich Trennungsfolgenvereinbarung.

Wenn Ehegatten ihre gegenläufigen Motive und wirtschaftlichen Ziele nicht in Einklang bringen, besteht die Gefahr, dass durch anwaltliche Strategien, die Dauer des Scheidungsverfahrens über mehrere Jahre in die Länge gezogen wird.

Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung kann genau dieser Scheidungskrieg verhindert werden. Der Vertrag über die Scheidungsfolgen bietet Ihnen die Möglichkeit, gegensätzliche Interessen fair und umfassend auszugleichen.

Wenn für Sie feststeht, dass Sie eine einvernehmliche Auseinandersetzung anstreben, biete ich Ihnen hierzu die „Erstberatung – intensiv“ an. Der Blick wird hierbei von Anfang an auf eine mögliche Verständigung gerichtet. Mehr dazu unter „Erstberatungskonzepte“.
Weitere Informationen im Überblick:
Konzept der Gesamtlösung
Einer meiner Schwerpunkte ist darauf gerichtet, für Sie von vornherein eine einvernehmliche Auseinandersetzung bei Trennung und Scheidung anzustreben. Hierzu entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine gütliche, außergerichtliche Gesamtlösung über die Trennungs- und Scheidungsfolgen („Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung“), die mit Ihrem Partner oder mit dessen anwaltlicher Vertretung auszuhandeln ist.

Oft entsteht mit der Trennung ein relativ akuter Regelungsbedarf („Trennungsvereinbarung“), der sich abgrenzen lässt von Regelungen, die die Scheidung voraussetzen bzw. erst im Zusammenhang mit der Ehescheidung sinnvoll und angebracht sind. Hierzu zählen Regelungen zu Zugewinnausgleich, nachehelichem Unterhalt, Versorgungsausgleich und der (endgültigen) Vermögensauseinandersetzung („Scheidungsfolgenvereinbarung“).

Es bietet sich in der frühen Phase der Trennung an, schon die Weichen für eine endgültige Trennung zu stellen – je nachdem wie sich die individuelle Gesamtsituation darstellt.

Meine Lösungsvorschläge erfolgen auf Basis Ihrer Interessen und Ziele. Sie berücksichtigen, was vor Gericht durchsetzbar wäre. Dennoch ist auf beiden Seiten eine gewisse Bereitschaft erforderlich, von beharrlichen Positionen („ich will nur das, was mir zusteht“) abzuweichen. Nur eine beiderseitige Offenheit für bislang nicht bedachte Lösungen und ein beiderseitiges Nachgeben gibt das Gefühl, dass beide etwas gewinnen. Wenn es einem von beiden „ums Prinzip“ geht, wird es mit einer einvernehmlichen Lösung schwierig.
In 5 Schritten zur Gesamtlösung
Gemeinsam mit Ihnen werde ich in 5 Schritten eine individuelle Gesamtlösung auf Grundlage Ihrer Ziele und Interessen entwickeln.

Schritt 1Analyse der Fakten

Ermittlung Ihrer familiären, wirtschaftlichen und beruflichen „Ist“-Situation nebst Sichtung der dazugehörigen schriftlichen Belege

Ermittlung Ihrer Ziele, Interessen und Bedürfnisse

Juristische Überprüfung der Erfolgsaussichten Ihrer Interessen vor Gericht, um einschätzen zu können, was im Streitfall durchsetzbar wäre, wo Verhandlungsspielräume bestehen etc.

Schritt 2Entwicklung des Konzepts

 Inhaltliche Gestaltung Ihrer individuellen Trennungs- und Scheidungsfolgen inklusive der Berechnung von Unterhalt, Zugewinn, Vermögensausgleich usw.

 Überlegungen zur Verhandlungsstrategie

 Berücksichtigung möglicher Reaktionen der Gegenseite

Schritt 3Umsetzung

 Schriftlicher Entwurf der gewünschten Gesamtregelung

 Übersendung zu Ihren Händen zwecks Überprüfung und Mitteilung etwaiger Änderungs- oder Ergänzungswünsche

 Nach abschließender Freigabe Übersendung an die Gegenseite zur Zustimmung, Ergänzung oder Ablehnung binnen vier Wochen

 An dieser Stelle lassen sich die voraussichtlich Kosten der gesamten außergerichtlichen Tätigkeit überschlägig ermitteln

Schritt 4Verhandlungsphase

 Ihr Partner stimmt zu ohne eigenen Anwalt

 Ihr Partner beauftragt selbst einen eigenen Anwalt und lässt sich von diesem beraten oder vertreten, so dass wechselseitig verhandelt wird.

 Beim Scheitern der Verhandlungen bleibt nur der Gerichtsweg mit üblicherweise mehreren Verfahren

Nachteil: In der Vierer-Konstellation (jeder Ehegatte hat eigenen Anwalt) entstehen doppelte Anwaltskosten und je nach Wahl des Anwalts auch ein deutlich höheres Risiko für eine streitige Scheidung. Mehr dazu unter "Kostenvergleich Scheidung"

Schritt 5Realisierung

 Das Ergebnis kann als Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden

 Oder alternativ im Scheidungstermin als Anlage zum Scheidungsbeschluss protokolliert werden

 Ihre Ehe wird einvernehmlich geschieden

 Sie gewinnen Ihre Lebensqualität zurück

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.

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Faire Scheidung - Neue Lebensqualität
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