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Vermögensaufteilung

Wirtschaftliche Entflechtung nach Trennung und Scheidung

Ihre Rechtsanwältin für Vermögensauseinandersetzungfteilung bei Trennung und  Scheidung in Ratzeburg
Wem gehört was und wer kommt wofür auf?
Nach einer Trennung stellt sich die Frage, wem was gehört und wer ab wann welche Rechnungen, Versicherungen und Schulden bezahlt. Wie erfolgt die Aufteilung des (gemeinsamen) Vermögens bei Scheidung? Worauf ist zu achten, wenn kein Ehevertrag besteht? Welche Bedeutung hat ein Ehevertrag mit der Vereinbarung von Gütertrennung? Als Rechtsanwältin für Vermögensauseinandersetzung und Fachanwältin für Familienrecht bin ich erste Ansprechpartnerin, wenn es um die Aufteilung Ihres Vermögens bei Trennung und Scheidung geht.

Inhaltlich geht es bei der Vermögensauseinandersetzung um die Aufteilung gemeinsamer Bankkonten und Depots. Zu klären ist, wie Immobilien, Sparbücher, Bauparkonten, Autos, Hund, Pferd usw. aufgeteilt werden. Es geht um die Verantwortung für gemeinsame Schulden, und es sind Lösungen für die im Miteigentum stehenden Gegenstände – vor allem das Familienheim – zu finden.

Unabhängig von der Frage der Aufteilung des Vermögens bei Scheidung sind Fragen des Zugewinnausgleichs und die Aufteilung der Haushaltsgegenstände zu klären. Hier finden Sie mehr zum Thema "Zugewinn".
Welche Bedeutung haben die gesetzlichen Güterstände?
Das Gesetz kennt drei Möglichkeiten, wie mit Vermögen bei Scheidung umzugehen ist, sie werden als Güterstände bezeichnet. Es gibt die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Welche Ansprüche die Ehegatten gegeneinander haben, hängt davon ab, für welche Form des Güterstandes Sie sich entschieden haben.

Wenn Sie und Ihr Ehepartner durch Ehevertrag Gütertrennung vereinbart haben, sind viele finanzielle Punkte bereits geklärt.

Ohne Ehevertrag leben Sie – wie die Mehrheit der Ehepaare in Deutschland - im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall richtet sich die Behandlung der einzelnen Vermögenswerte nach den Vorschriften über den Zugewinnausgleich.

Versuchen Sie vorzugsweise – wenn es die Kommunikation miteinander zulässt - schon während des Trennungsjahres, die Entflechtung der vermögensrechtlichen Beziehungen Ihrer Ehe einzuleiten und umzusetzen. Es ist Sorge dafür zu tragen, dass jeder Ehepartner die Rechnungen übernimmt, die ihm zuzurechnen und die bislang von gemeinsamen Konten abgebucht worden sind oder von dem anderen Ehegatten übernommen wurden.

Hierzu ist es hilfreich, nach der Trennung eine Auflistung der Einnahmen- und Ausgabensituation zu erstellen sowie eine Übersicht von Vermögenswerten / Gegenständen und bestehenden (gemeinsamen) Schulden, damit die Verbindlichkeiten jeweils dem einen oder dem anderen zugeordnet werden können.
Streit um Immobilien bei Trennung und Scheidung
Problematisch und häufig unter den Ehepartnern umstritten sind die Vermögensauseinandersetzung von Immobilien im Miteigentum der Ehegatten oder Ausgleichsansprüche eines Ehegatten bei Alleineigentum von Immobilienvermögen.

Der Streit um die Übernahme von Immobilien und die Zahlung von Abfindungen kann oft durch eine Scheidungsmediation bereinigt werden. Hierbei ist auch der Ausgleich gemeinschaftlicher oder gegebenenfalls alleiniger Schulden zu klären. Oft stehen Auseinandersetzungen zu Steuerfragen an, wie die Aufteilung einer Steuererstattung, die Aufteilung von Steuerschulden, eheliche Mitwirkungspflichten bei der steuerlichen Veranlagung oder Zustimmung zum begrenzten Realsplitting.

Streit entfacht häufig auch über die Rückabwicklung größerer Vermögenszuwendungen, Schenkungen zwischen Ehegatten und Zuwendungen seitens der Schwiegereltern.

Brauchen Sie Hilfe bei der Aufteilung Ihres Vermögens?

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung. Haben Sie konkrete Fragen zur Vermögensaufteilung? Gerne berate und vertrete ich Sie bei allen Fragen der Auseinandersetzung Ihres Vermögens telefonisch, online per E-Mail oder per Skype und persönlich bei mir in der Kanzlei. Sollte sich keine gütliche Einigung finden, werde ich Sie über die Voraussetzungen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung umfassend aufklären. Im Ernstfall vertrete ich Sie kompetent vor Gericht.

Infomieren Sie sich über mein Erstberatungskonzept und die ONLINE-Rechtsberatung zum Festpreis. Sie erreichen mich persönlich unter info@fachanwaltskanzlei-rz.de. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit meinem Fragebogen effektiv auf Ihre Einstiegsberatung vorzubereiten.
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