Wieviel ist Ihnen Ihre Lebensqualität wert?
Sie gewinnen unbezahlbare Lebenszeit und wertvolle Lebensqualität, wenn Ihr persönlicher Konflikt mit Hilfe der Mediation gelöst werden kann. Dieser Hauptgewinn der Mediation ist nicht zu unterschätzen.
Überlegen Sie sich deshalb, wieviel Ihnen die nachhaltige Lösung eines zwischenmenschlichen Konflikts wert ist. Gemeinsam werden wir schriftlich festlegen, was die Mediation kosten und wie Sie sie bezahlen werden.
Überlegen Sie sich deshalb, wieviel Ihnen die nachhaltige Lösung eines zwischenmenschlichen Konflikts wert ist. Gemeinsam werden wir schriftlich festlegen, was die Mediation kosten und wie Sie sie bezahlen werden.
Was kostet das unverbindliche Vorgespräch?
Im Vorgespräch (bis zu 90 Min) ist zu klären, ob und unter welchen Bedingungen eine Mediation zustande kommt oder nicht. Es dient vor allem der Klärung der Frage, ob sich speziell Ihr Konflikt für eine Mediation eignet oder welche Alternativen für Sie bestehen. Das Vorgespräch kostet 130,00 € / Stunde zzgl. MwSt. und ist unverbindlich, wenn es nicht zu Folgeterminen kommt.
MEHR zu den Inhalten des Vorgesprächs unter "Ablauf der Mediation".
Wenn Sie sich nach dem Vorgespräch für eine Mediation entscheiden, schließen wir danach oder zu Beginn der 1. Sitzung einen Mediationsvertrag und eine Honorarvereinbarung.
Je nach Bedarf vereinbaren wir von Sitzung zu Sitzung weitere Termine.
MEHR zu den Inhalten des Vorgesprächs unter "Ablauf der Mediation".
Wenn Sie sich nach dem Vorgespräch für eine Mediation entscheiden, schließen wir danach oder zu Beginn der 1. Sitzung einen Mediationsvertrag und eine Honorarvereinbarung.
Je nach Bedarf vereinbaren wir von Sitzung zu Sitzung weitere Termine.
Was kostet eine Mediation?
In der Regel vereinbare ich ein Stundenhonorar für die einzelnen Sitzungen, dessen Höhe in Abhängigkeit von Umfang und Komplexität der Themen, der Teilnehmerzahl und dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit festgelegt wird.
Vor Beginn der Mediation wird hierzu eine Vergütungsvereinbarung getroffen, in der wir miteinander vereinbaren, ob ich meine Leistungen
Die vom Gesetzgeber entwickelte Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fällt nur an, wenn die Mediation zu einer einvernehmlichen Lösung führt.
Zur Kostenkontrolle erstelle ich bei längerfristigen Mandaten gerne eine monatliche Abrechnung.
Die Mediation umfasst nicht die Kosten der Scheidung, der Rechtsberatung eines Anwalts und eines etwaigen Notarvertrages. Diese Kosten sind gesondert zu tragen.
Eine Mediation kostet in der Regel weniger als die Vertretung durch Rechtsanwälte, da meistens das Zeithonorar und nicht auf Basis des Streitwerts abgerechnet wird.
Zum Kostenvergleich Mediation / streitige Scheidung
Vor Beginn der Mediation wird hierzu eine Vergütungsvereinbarung getroffen, in der wir miteinander vereinbaren, ob ich meine Leistungen
- als Zeithonorar (Stunden- oder Tagessätze),
- auf der Basis des Streitwertes nach dem RVG abrechne oder
- ob eine kombinierte Vergütungsform sinnvoll erscheint.
Die vom Gesetzgeber entwickelte Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fällt nur an, wenn die Mediation zu einer einvernehmlichen Lösung führt.
Zur Kostenkontrolle erstelle ich bei längerfristigen Mandaten gerne eine monatliche Abrechnung.
Die Mediation umfasst nicht die Kosten der Scheidung, der Rechtsberatung eines Anwalts und eines etwaigen Notarvertrages. Diese Kosten sind gesondert zu tragen.
Eine Mediation kostet in der Regel weniger als die Vertretung durch Rechtsanwälte, da meistens das Zeithonorar und nicht auf Basis des Streitwerts abgerechnet wird.
Zum Kostenvergleich Mediation / streitige Scheidung
Wie lange dauert eine Mediation?
Die Dauer hängt von Ihnen und Ihrem Konfliktpartner ab. Es kommt darauf an, wie schnell oder wie langsam eine gemeinsame Lösung gefunden wird. Letztlich ist die Dauer von demjenigen abhängig, der mehr Zeit braucht, um eine Entscheidung zu treffen.
Der Wunsch nach einem möglichst schnellen Abschluss ist meistens groß, aber dennoch ist es wichtig, sich genug Zeit zu nehmen, um eine Vereinbarung zu finden, die später keiner von beiden bereut.
Erfahrungsgemäß bedarf eine typische Trennungs- bzw. Scheidungsmediation 5 – 10 Sitzungen zu je 2 Stunden über zwei bis drei Monate, um zu einer Abschlussvereinbarung zu finden. Über den Zeitabschnitt zwischen den Sitzungen entscheiden Sie.
Abhängig davon, wieviel Konfliktstoff und Themen zu besprechen sind bzw. ob umfangreiche wirtschaftliche Angelegenheiten erörtert werden müssen, kann eine Mediation auch länger dauern und mehr als 10 Sitzungen umfassen.
Wenn Sie überschaubare und konkrete Probleme haben, kann die Mediation auch schon mit weniger als vier Sitzungen abgeschlossen sein.
Bei Erb-Mediationen kommen die Teilnehmer oft aus verschiedenen Regionen. Es bietet sich dann die Vereinbarung von Halbtages- oder Tagessitzungen an.
Der Wunsch nach einem möglichst schnellen Abschluss ist meistens groß, aber dennoch ist es wichtig, sich genug Zeit zu nehmen, um eine Vereinbarung zu finden, die später keiner von beiden bereut.
Erfahrungsgemäß bedarf eine typische Trennungs- bzw. Scheidungsmediation 5 – 10 Sitzungen zu je 2 Stunden über zwei bis drei Monate, um zu einer Abschlussvereinbarung zu finden. Über den Zeitabschnitt zwischen den Sitzungen entscheiden Sie.
Abhängig davon, wieviel Konfliktstoff und Themen zu besprechen sind bzw. ob umfangreiche wirtschaftliche Angelegenheiten erörtert werden müssen, kann eine Mediation auch länger dauern und mehr als 10 Sitzungen umfassen.
Wenn Sie überschaubare und konkrete Probleme haben, kann die Mediation auch schon mit weniger als vier Sitzungen abgeschlossen sein.
Bei Erb-Mediationen kommen die Teilnehmer oft aus verschiedenen Regionen. Es bietet sich dann die Vereinbarung von Halbtages- oder Tagessitzungen an.
Ihr Vorteil bei der Scheidungsmediation: Kostenteilung spart Geld
Da sich gewöhnlich beide Eheleute eine faire und maßgeschneiderte Lösung Ihrer persönlichen Themen wünschen, bietet es sich unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit an, dass sich die Mediationsparteien auch beide an den Kosten der Mediation beteiligen.
Das Beteiligungsverhältnis (z.B. 50:50 oder 30:70) vereinbaren Sie nach Ihrem eigenen Gerechtigkeitsmaßstab unter Berücksichtigung der Einkommenssituation. Sie bestimmen, welche Probleme im Mediationsverfahren besprochen werden, und legen sowohl Dauer als auch Häufigkeit der Sitzungen fest.
Zu jedem Zeitpunkt sind Sie klar über die Kosten informiert, und Sie haben selbst in der Hand, welche weiteren Kosten entstehen. Es gilt der Grundsatz: Streiten ist teurer als sich zu vertragen!
Das Beteiligungsverhältnis (z.B. 50:50 oder 30:70) vereinbaren Sie nach Ihrem eigenen Gerechtigkeitsmaßstab unter Berücksichtigung der Einkommenssituation. Sie bestimmen, welche Probleme im Mediationsverfahren besprochen werden, und legen sowohl Dauer als auch Häufigkeit der Sitzungen fest.
Zu jedem Zeitpunkt sind Sie klar über die Kosten informiert, und Sie haben selbst in der Hand, welche weiteren Kosten entstehen. Es gilt der Grundsatz: Streiten ist teurer als sich zu vertragen!