Wie können Sie sich scheiden lassen?
Ihre Rechtsanwältin für Scheidungen in Ratzeburg –für den Großraum Lübeck, Mölln, Ratzeburg, Schwerin, Wismar und Grevesmühlen
Ihre Ehe ist am Ende – was nun?
Wenn Sie erst am Anfang Ihrer Trennung stehen und noch keine zehn Monate getrennt leben, dann ist eine Scheidung noch nicht möglich. Dann finden Sie die für Sie passenden Informationen unter Trennung.
Dort erhalten Sie einen Überblick über das, was bei einer Trennung geregelt werden sollte. Wenn Sie sich ohne Streit und möglichst friedlich scheiden lassen möchten, gibt es mehrere Wege zu einer einvernehmlichen Scheidung.
Diese kommt für Sie in Frage, wenn Sie sich über die Scheidungsfolgen einigen wollen oder bereits geeinigt haben. Eine Scheidung ohne Streit und Rosenkrieg ist eine einvernehmliche Scheidung.
Informationen zur einvernehmlichen Scheidung:
✔ Einvernehmliche Scheidung - Wie geht das?
✔ Wege zur einvernehmlichen Scheidung?
✔ In 5 Schritten zur Scheidungsfolgenvereinbarung
✔ Scheidungsmediation
Dort erhalten Sie einen Überblick über das, was bei einer Trennung geregelt werden sollte. Wenn Sie sich ohne Streit und möglichst friedlich scheiden lassen möchten, gibt es mehrere Wege zu einer einvernehmlichen Scheidung.
Diese kommt für Sie in Frage, wenn Sie sich über die Scheidungsfolgen einigen wollen oder bereits geeinigt haben. Eine Scheidung ohne Streit und Rosenkrieg ist eine einvernehmliche Scheidung.
Informationen zur einvernehmlichen Scheidung:
✔ Einvernehmliche Scheidung - Wie geht das?
✔ Wege zur einvernehmlichen Scheidung?
✔ In 5 Schritten zur Scheidungsfolgenvereinbarung
✔ Scheidungsmediation
Scheidung gewünscht? – Wie gehen Sie vor
Wie Sie bei Ihrer Scheidung am besten vorgehen, hängt davon ab, ob und was bei Ihnen noch alles geregelt werden muss:
Einvernehmliche Scheidung
Sie möchten sich einigen?
Trennungsjahr fast abgelaufen?
Alles geregelt und geklärt?
Dann können Sie jetzt die Scheidung einreichen.
Wie gehen Sie vor?
Sie haben die Wahl zwischen:
Trennungsjahr fast abgelaufen?
Alles geregelt und geklärt?
Dann können Sie jetzt die Scheidung einreichen.
Wie gehen Sie vor?
Sie haben die Wahl zwischen:
1. Beratungsbedarf
+ persönlicher Beratung
+ Überprüfung
Besprechungstermin(telefonisch/persönlich)
+ Überprüfung
Besprechungstermin(telefonisch/persönlich)
ODER
2. kein Beratungsbedarf
Streitige Scheidung
Bei Streit über die Scheidungsfolgen
Ihr Trennungsjahr läuft?
Es besteht noch Regelungsbedarf?
Sie haben sich noch nicht geeinigt?
Ist das Konfliktpotential groß oder besteht Streit über Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie Trennungsunterhalt, dann sind diese Streitpunkte zu klären, bevor Sie die Scheidung einreichen.
Dann besteht Beratungs- und Handlungsbedarf.
Wie gehen Sie vor?
Sie haben die Wahl zwischen:
Ihr Trennungsjahr läuft?
Es besteht noch Regelungsbedarf?
Sie haben sich noch nicht geeinigt?
Ist das Konfliktpotential groß oder besteht Streit über Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie Trennungsunterhalt, dann sind diese Streitpunkte zu klären, bevor Sie die Scheidung einreichen.
Dann besteht Beratungs- und Handlungsbedarf.
Wie gehen Sie vor?
Sie haben die Wahl zwischen:
Nutzen Sie gerne mein „Erstberatungsangebot bei Trennung & Scheidung“. Dies geht persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Sie entscheiden, ob Sie nur eine oder mehrere Beratungen benötigen oder ob später noch weitere Unterstützung erforderlich ist.
Wie ist der Ablauf einer Scheidung?
Ihre Ehe ist gescheitert und Sie möchten sich scheiden lassen? Wie reichen Sie die Scheidung ein?
Der Antrag eines Ehepartners auf Scheidung muss von einem Rechtsanwalt formuliert und von diesem bei Gericht eingereicht werden. Dies geschieht kurz vor Ablauf des einjährigen Trennungsjahres.
Derjenige Ehegatte, der die Scheidung bei Gericht einreicht, braucht zwingend einen Rechtsanwalt. Es besteht zur Einleitung des Scheidungsverfahrens Anwaltszwang. Das Gericht wird Sie dann auffordern, die Gerichtskosten zu zahlen. Vorher wird kein Amtsgericht tätig. Erst danach verschickt das Gericht Ihren Scheidungsantrag mit der Post an den anderen Ehegatten.
Die Zustellung erfolgt förmlich in dem bekannten „gelben Briefumschlag“. Das Datum der Zustellung wird auf dem Brief notiert. Es ist das Ende Ihrer Ehezeit und maßgeblich für die Berechnung des Zugewinns. Es folgt die Durchführung des Versorgungsausgleichs durch das Gericht. Hierzu erhalten beide Ehegatten Formulare, die für die Rentenversorgungsträger ausgefüllt werden müssen. Das Gericht muss den Versorgungsausgleich ohne Antrag eines Ehegatten automatisch durchführen, es sei denn, es liegt ein wirksamer notarieller Verzichtsvertrag vor oder die Ehe war nur von kurzer Dauer.
Sobald alle Auskünfte der erworbenen Rentenanwartschaften vorliegen, berechnet das Gericht den Versorgungsausgleich. Es folgt der Scheidungstermin, den ich mit Ihnen zusammen wahrnehme. Der Richter befragt beide Ehepartner zu den Voraussetzungen der Scheidung. Widerspricht ein Ehegatte der Scheidung, muss sich der Richter davon überzeugen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist.
Auch wenn ein Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt, wird die Ehe regelmäßig trotzdem geschieden. Es existieren mittlerweile gerichtliche Entscheidungen, wonach eine Ehe nicht gegen den Willen des anderen Ehegatten fortgesetzt wird. Die Ehe wird durch Scheidungsbeschluss geschieden.
Sind sich beide Eheleute einig, dann braucht derjenige, der der Scheidung nur zustimmt, hierfür keine eigene anwaltliche Vertretung. Dadurch können die Kosten eines zweiten Anwalts eingespart werden.Dennoch hat in dieser Konstellation nur ein Ehegatte einen Anwalt. Der andere hat keinen.
Der Antrag eines Ehepartners auf Scheidung muss von einem Rechtsanwalt formuliert und von diesem bei Gericht eingereicht werden. Dies geschieht kurz vor Ablauf des einjährigen Trennungsjahres.
Derjenige Ehegatte, der die Scheidung bei Gericht einreicht, braucht zwingend einen Rechtsanwalt. Es besteht zur Einleitung des Scheidungsverfahrens Anwaltszwang. Das Gericht wird Sie dann auffordern, die Gerichtskosten zu zahlen. Vorher wird kein Amtsgericht tätig. Erst danach verschickt das Gericht Ihren Scheidungsantrag mit der Post an den anderen Ehegatten.
Die Zustellung erfolgt förmlich in dem bekannten „gelben Briefumschlag“. Das Datum der Zustellung wird auf dem Brief notiert. Es ist das Ende Ihrer Ehezeit und maßgeblich für die Berechnung des Zugewinns. Es folgt die Durchführung des Versorgungsausgleichs durch das Gericht. Hierzu erhalten beide Ehegatten Formulare, die für die Rentenversorgungsträger ausgefüllt werden müssen. Das Gericht muss den Versorgungsausgleich ohne Antrag eines Ehegatten automatisch durchführen, es sei denn, es liegt ein wirksamer notarieller Verzichtsvertrag vor oder die Ehe war nur von kurzer Dauer.
Sobald alle Auskünfte der erworbenen Rentenanwartschaften vorliegen, berechnet das Gericht den Versorgungsausgleich. Es folgt der Scheidungstermin, den ich mit Ihnen zusammen wahrnehme. Der Richter befragt beide Ehepartner zu den Voraussetzungen der Scheidung. Widerspricht ein Ehegatte der Scheidung, muss sich der Richter davon überzeugen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist.
Auch wenn ein Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt, wird die Ehe regelmäßig trotzdem geschieden. Es existieren mittlerweile gerichtliche Entscheidungen, wonach eine Ehe nicht gegen den Willen des anderen Ehegatten fortgesetzt wird. Die Ehe wird durch Scheidungsbeschluss geschieden.
Sind sich beide Eheleute einig, dann braucht derjenige, der der Scheidung nur zustimmt, hierfür keine eigene anwaltliche Vertretung. Dadurch können die Kosten eines zweiten Anwalts eingespart werden.Dennoch hat in dieser Konstellation nur ein Ehegatte einen Anwalt. Der andere hat keinen.
Wie kann ich Ihnen bei Ihrer Scheidung helfen?
✔ Beratung bei Trennung im Vorfeld einer Scheidung
✔ Analyse Ihrer Ziele und Interessen
✔ Entwicklung der für Sie passenden Strategie
✔ Überprüfung und Herbeiführung der Scheidungsvoraussetzungen
✔ Einleitung des Scheidungsverfahrens
✔ Formulierung und Antragstellung Ihrer Scheidung bei Gericht
✔ Durchführung einvernehmlicher Scheidungen
✔ Durchführung streitiger Scheidung, Beantragung Folgesachen im Scheidungsverbund
✔ Erstellung und Überprüfung von Scheidungsvereinbarungen
✔ Analyse Ihrer Ziele und Interessen
✔ Entwicklung der für Sie passenden Strategie
✔ Überprüfung und Herbeiführung der Scheidungsvoraussetzungen
✔ Einleitung des Scheidungsverfahrens
✔ Formulierung und Antragstellung Ihrer Scheidung bei Gericht
✔ Durchführung einvernehmlicher Scheidungen
✔ Durchführung streitiger Scheidung, Beantragung Folgesachen im Scheidungsverbund
✔ Erstellung und Überprüfung von Scheidungsvereinbarungen
Wissenswertes zum Thema rund um die Scheidung:
Überblick - Ablauf des Scheidungsverfahrens
✔ Einleitung des Verfahrens durch Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht
✔ Überweisung des Gerichtskostenvorschusses
✔ Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten
✔ Durchführung des Versorgungsausgleichs
✔ Bei streitiger Scheidung: Anträge auf Zahlung von Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht usw. mit mündlicher Verhandlung über die Folgesachen
✔ Scheidungstermin vor Gericht
✔ Scheidungsbeschluss
✔ Rechtskräftige Scheidung
✔ Überweisung des Gerichtskostenvorschusses
✔ Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten
✔ Durchführung des Versorgungsausgleichs
✔ Bei streitiger Scheidung: Anträge auf Zahlung von Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht usw. mit mündlicher Verhandlung über die Folgesachen
✔ Scheidungstermin vor Gericht
✔ Scheidungsbeschluss
✔ Rechtskräftige Scheidung
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Scheidung mit einem (gemeinsamen) Rechtsanwalt?
Gemeinsam zur Erstberatung beim Rechtsanwalt?
Was bedeutet ONLINE - Scheidung?
Was brauchen Sie alles für die Scheidung?