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Mediation im Erbrecht

Ein Weg vom Konflikt zur Mediation

Mediation im Streit um das Erbe
Erbfälle haben ein großes Konfliktpotential. Anders als bei einer Trennung oder Scheidung, bei welcher nur zwei Erwachsene miteinander streiten, können bei Erbstreitigkeiten eine Vielzahl erwachsener Menschen in Konflikt miteinander geraten. Von der Witwe über die Geschwisterabkömmlinge und deren Ehepartner, Enkelkinder und mögliche Geliebte als Alleinerbin, uneheliche Kinder usw.

Erbengemeinschaften, Alleinerben, „Enterbte“, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer – sie alle können von einvernehmlichen Lösungen durch Mediation profitieren.

Im Streit um das Erbe der Eltern lassen Geschwister häufig die alten Rivalitäten aus Kindertagen wieder aufleben. Die Angst vor Benachteiligung, möglicherweise - wie früher - erneut zu kurz zu kommen, ist plötzlich wieder allgegenwärtig. Bei Nachfolgeregelungen kommt es daher immer wieder zu Streitigkeiten. Vor und nach dem Tod. Durch eine Mediation kann vermieden werden, dass ganze Familien am Erbstreit auseinanderbrechen.
Vorbeugung bereits zu Lebzeiten
Die Mediation ist ein geeignetes Mittel, bereits zu Lebzeiten eine Nachfolgeregelung zu finden, die den Familienfrieden im Interesse aller Beteiligten bewahren kann. Sie können mit den zukünftigen Erben aktiv eine Erbregelung gestalten.

Mediation zu Lebzeiten eignet sich dann für Sie, wenn Sie offen und bereit sind,

gemeinsam mit Ihren Erben eine Lösung zu finden

an einer Lösung zu arbeiten, die von allen als gerecht empfunden wird

als Erblasser die Verantwortung mit den Erben zu teilen, so dass jeder Ihrer Nachkommen an der Erbfolgeregelung beteiligt wird

eigene Entscheidungen zu fällen und sich nicht durch Beratung bestimmen zu lassen

konstruktiv mit Ihren Erben an einer Lösung zu arbeiten
Auseinandersetzung nach dem Tod
Aber auch wenn der Erbfall eingetreten und der Streit unter den Erben bereits eskaliert ist, bietet die Mediation ein faires Vorgehen an, eine für alle akzeptable und gerechte Aufteilung zu erzielen. So kann der Familienfrieden erhalten werden.

Unter Erben in Erbengemeinschaft gibt es viel Streit – unabhängig davon, ob ein Testament vorhanden ist oder nicht. Sie sind kraft Gesetzes gezwungen, gemeinsam über den Nachlass zu verfügen. Manche Geschwister stehen schon zu Lebzeiten der Eltern im Streit. Der Verlust eines Elternteils lässt zusätzlich alte Konflikte wieder aufbrechen. Die Zwangsgemeinschaft der Erben erschwert nicht nur die Durchführung der gemeinsamen Verwaltung des Nachlasses, sondern schon bei der Verwaltung und Teilung des Nachlasses wird heftig über die Auslegung des letzten Willens gestritten. Die größten Schwierigkeiten bereitet jedoch die nötige Einigung über die Art der Auseinandersetzung des Nachlasses.

Auch in den Fällen, dass zwischen der Abfassung des Testaments und dem Erbfall viel Zeit vergangen ist - zwischendurch also keine Anpassung an geänderte Lebensumstände oder keine Berücksichtigung von vorweggenommenen Auszahlungen erfolgt ist - kann das existierende, wirksame Testament zu ungerechten Ergebnissen führen. Hier kann die Mediation die Lösung zu einer ausgleichenden Gerechtigkeit führen.

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