Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Eheverträge in Ratzeburgbietet bundesweite Beratung, Gestaltung, Überprüfung, Durchsetzung und Anfechtung von Eheverträgen speziell für Frauen und Unternehmerinnen. Anders als ein Notar vertrete ich allein die Interessen meiner Mandantin.
„Lieber mit Herz und Verstand heiraten und ein gemeinsames Leben gestalten, als blind vor Liebe rote Zahlen zu schreiben.“
Wer heute Kinder erzieht, riskiert ohne Absicherung durch einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag finanzielle Nachteile bei Trennung und Scheidung!
Sie heiraten in Kürze und die Kinderplanung sowie die Anschaffung eines Eigenheims sind im vollen Gange? Sie haben vor, für die ersten paar Jahre zugunsten der Kinderbetreuung zu Hause zu bleiben, während Ihr Ehemann weiterhin in Vollzeit arbeitet, um die Familie zu ernähren? Sie haben gemeinsam mit Ihrem Lebensgefährten dieselben Pläne als nichtverheiratete Frau?
Möglicherweise praktizieren Sie Ihre Ehe oder nichteheliche Lebensgemeinschaft bereits im traditionellen Rollenverständnis und haben die eigene Karriere zugunsten der Kinderbetreuung ganz oder teilweise zurückgestellt? Leben Sie getrennt und steht für Sie fest, dass Sie auch nach einer Trennung / Scheidung wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder keine hinreichende Altersvorsorge für sich selbst betreiben können?
Dann bietet Ihnen ein Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag eine größere finanzielle Absicherung, abgestimmt auf ihre individuellen Verhältnisse, als es kraft Gesetzes überhaupt möglich ist. Zudem können Sie mit einem Ehevertrag einen langjährigen Rosenkrieg, der physisch und psychisch eine enorme Belastung für alle Beteiligten darstellt, verhindern.
Möglicherweise praktizieren Sie Ihre Ehe oder nichteheliche Lebensgemeinschaft bereits im traditionellen Rollenverständnis und haben die eigene Karriere zugunsten der Kinderbetreuung ganz oder teilweise zurückgestellt? Leben Sie getrennt und steht für Sie fest, dass Sie auch nach einer Trennung / Scheidung wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder keine hinreichende Altersvorsorge für sich selbst betreiben können?
Dann bietet Ihnen ein Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag eine größere finanzielle Absicherung, abgestimmt auf ihre individuellen Verhältnisse, als es kraft Gesetzes überhaupt möglich ist. Zudem können Sie mit einem Ehevertrag einen langjährigen Rosenkrieg, der physisch und psychisch eine enorme Belastung für alle Beteiligten darstellt, verhindern.
Verschaffen Sie sich nachfolgend einen Überblick zum Thema
Ehevertrag speziell für Frauen:
Ehevertrag speziell für Frauen:
Weshalb ist ein Ehevertrag für Frauen zu empfehlen?
Die Frage ist deshalb berechtigt, weil es bis heute überwiegend die Frauen sind, die in der Ehe zugunsten der Kinderbetreuung und Haushaltsführung beruflich kürzer treten. Überwiegend verlassen Frauen aufgrund von Schwangerschaft und Erziehung die Arbeitswelt, während der Mann weiterhin arbeitet. Dies hat nicht nur Auswirkung auf die Rentenansprüche, sondern führt bei Trennung und Scheidung oft zu finanziellen Nachteilen der Frau.
Auch nach der Scheidung betreuen Frauen sehr viel häufiger die gemeinsamen Kinder als ihre ehemaligen Ehepartner. Hierfür werden sie seit der Unterhaltsreform im Jahr 2008 nach der Scheidung aber nur teilweise und häufig unzureichend durch Unterhaltszahlungen für ihre Betreuungsarbeit entschädigt.
Seit 2008 sind Eheverträge zur Absicherung kindererziehender Frauen sogar zu empfehlen:
Wer heute Kinder erzieht oder gemeinsam mit dem Partner Kinder plant und sich darauf einigt, dass ein Elternteil zu Hause bleibt, um die Kinder zu versorgen, und deshalb auf die eigene Berufstätigkeit verzichtet, der sollte sogar auf einen Ehevertrag bestehen. Nur durch einen Ehevertrag können Sie Nachteile im Lebensstandard und im beruflichen Fortkommen vorbeugen, ausgleichen und damit verbunden später auch die eigene Altersvorsorge angemessen regeln. Gerade, weil es seit der Unterhaltsrechtsreform keinen Automatismus hinsichtlich einer nachehelichen Unterhaltspflicht bei Kinderbetreuung mehr gibt. Dies gilt für alle Mütter – egal ob verheiratet oder nicht.
Ein Ehevertrag kann das ändern. Er bietet sich bereits vor der Eheschließung an, wenn feststeht, dass Kinder geplant sind. Zugegeben: Ein Ehevertrag ist in der Zeit der Hochzeitsvorbereitung alles andere als romantisch. Aber er ist jederzeit - auch noch nach der Hochzeit und Trennung möglich. Jede Frau, die zur Betreuung der gemeinsamen Kinder beabsichtigt, länger zu Hause zu bleiben und sich auf ihren Mann als Ernährer der Familie verlässt, sollte eine informierte Entscheidung für sich selbst darüber treffen, ob der Ehevertrag zur eigenen Absicherung notwendig ist oder nicht. Die Unterhaltsreform fordert Frauen zum Planen und Gestalten ihrer persönlichen Lebensführung in der Zukunft auf.
Der Wunsch der Frau nach einem Ehevertrag hat auch nichts mit Egoismus zu tun, sondern er steht für die vom Gesetzgeber gewünschte Selbstverantwortung der Frau.
„Egoistisch ist nicht der, der sich um sich selbst kümmert, sondern der, der das versäumt hat und es jetzt oder später von anderen erwartet.“
Es ist sich vor Augen zu führen, dass ein vorsorgender Ehevertrag nicht abgeschlossen wird, weil man sich scheiden lassen möchte. Er wird rein vorsorglich zur Schadensbegrenzung geschlossen, für den Fall, dass es doch zur Scheidung kommt.
Denken Sie an diesen Vergleich: Es sind verstärkt die Männer, die eine Lebensversicherung abschließen. Eine Lebensversicherung wird aber auch nicht abgeschlossen, weil man sterben möchte, sondern weil man die Möglichkeit absichern möchte, dass etwas zur Unzeit geschieht. Keinen anderen Zweck verfolgt der Ehe- oder Partnerschaftsvertrag: er dient der weisen Absicherung für den Fall des möglichen Scheiterns der Ehe - denn immer noch wird jede dritte Ehe geschieden.
Auch nach der Scheidung betreuen Frauen sehr viel häufiger die gemeinsamen Kinder als ihre ehemaligen Ehepartner. Hierfür werden sie seit der Unterhaltsreform im Jahr 2008 nach der Scheidung aber nur teilweise und häufig unzureichend durch Unterhaltszahlungen für ihre Betreuungsarbeit entschädigt.
Seit 2008 sind Eheverträge zur Absicherung kindererziehender Frauen sogar zu empfehlen:
Wer heute Kinder erzieht oder gemeinsam mit dem Partner Kinder plant und sich darauf einigt, dass ein Elternteil zu Hause bleibt, um die Kinder zu versorgen, und deshalb auf die eigene Berufstätigkeit verzichtet, der sollte sogar auf einen Ehevertrag bestehen. Nur durch einen Ehevertrag können Sie Nachteile im Lebensstandard und im beruflichen Fortkommen vorbeugen, ausgleichen und damit verbunden später auch die eigene Altersvorsorge angemessen regeln. Gerade, weil es seit der Unterhaltsrechtsreform keinen Automatismus hinsichtlich einer nachehelichen Unterhaltspflicht bei Kinderbetreuung mehr gibt. Dies gilt für alle Mütter – egal ob verheiratet oder nicht.
Ein Ehevertrag kann das ändern. Er bietet sich bereits vor der Eheschließung an, wenn feststeht, dass Kinder geplant sind. Zugegeben: Ein Ehevertrag ist in der Zeit der Hochzeitsvorbereitung alles andere als romantisch. Aber er ist jederzeit - auch noch nach der Hochzeit und Trennung möglich. Jede Frau, die zur Betreuung der gemeinsamen Kinder beabsichtigt, länger zu Hause zu bleiben und sich auf ihren Mann als Ernährer der Familie verlässt, sollte eine informierte Entscheidung für sich selbst darüber treffen, ob der Ehevertrag zur eigenen Absicherung notwendig ist oder nicht. Die Unterhaltsreform fordert Frauen zum Planen und Gestalten ihrer persönlichen Lebensführung in der Zukunft auf.
Der Wunsch der Frau nach einem Ehevertrag hat auch nichts mit Egoismus zu tun, sondern er steht für die vom Gesetzgeber gewünschte Selbstverantwortung der Frau.
„Egoistisch ist nicht der, der sich um sich selbst kümmert, sondern der, der das versäumt hat und es jetzt oder später von anderen erwartet.“
Es ist sich vor Augen zu führen, dass ein vorsorgender Ehevertrag nicht abgeschlossen wird, weil man sich scheiden lassen möchte. Er wird rein vorsorglich zur Schadensbegrenzung geschlossen, für den Fall, dass es doch zur Scheidung kommt.
Denken Sie an diesen Vergleich: Es sind verstärkt die Männer, die eine Lebensversicherung abschließen. Eine Lebensversicherung wird aber auch nicht abgeschlossen, weil man sterben möchte, sondern weil man die Möglichkeit absichern möchte, dass etwas zur Unzeit geschieht. Keinen anderen Zweck verfolgt der Ehe- oder Partnerschaftsvertrag: er dient der weisen Absicherung für den Fall des möglichen Scheiterns der Ehe - denn immer noch wird jede dritte Ehe geschieden.
Unterhaltsreform 2008: was hat sich geändert?
Streit um Ehegattenunterhalt nach der Scheidung – hart umkämpft!
Unterhaltsreform von 2008 – zum Nachteil von kinderbetreuenden Frauen?
Was sind die praktischen Auswirkungen auf den Unterhalt?
Welche Auswirkungen hat die Befristungsmöglichkeit?
Reicht der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung nicht für die Ehefrau aus?
Ehevertrag als besondere Art der Altersvorsorge?
Was kann im Ehevertrag vereinbart werden?
Partnerschaftsvertrag – für nicht verheiratete Mütter?
Ehevertrag - für nichtverheiratete Mütter, die den Vater später heiraten
Sonstige Eheverträge zur Absicherung von Ehefrauen
Tätigkeit von Ehefrauen im Familienbetrieb
Ehevertrag für Unternehmer