Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Unterhaltsberechnungen in Ratzeburg
Wovon leben Sie nach der Trennung?
Diese Frage beantwortet das Unterhaltsrecht. Sie möchten wissen, wieviel Unterhalt Ihnen bei Trennung und Scheidung zusteht? Wieviel Kindesunterhalt zu zahlen ist? Haben Sie den Eindruck, dass Sie zu wenig Unterhalt von Ihrem getrennt lebenden Partner bzw. dem anderen Elternteil bekommen? Oder haben Sie das ungute Gefühl, zu viel Unterhalt zu zahlen? Die Klärung des Unterhalts ist für beide Seiten existenziell und deshalb oft hoch umstritten.
Egal, ob Sie frisch getrennt sind, sich mitten im Trennungsjahr befinden oder ob Ihre Ehe schon rechtkräftig geschieden wurde: wenden Sie sich auch dann an mich, wenn es um die Versorgung von ehelichen oder unehelichen Kindern geht.
Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch einer nicht verheirateten Mutter? Wie lang ist dieser zu zahlen? Wie steht es um den Kindesunterhalt nach Ausbildungsbeginn, und wie berechnet sich Unterhalt für volljährige Kinder während des Studiums? In allen diesen Fällen geht es um die Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüchen.
Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen des Unterhaltsrechts, wenn es um die Überprüfung, Neuberechnung oder Abänderung von bestehenden Unterhaltstiteln geht. Gerne berate und vertrete ich Sie bei allen Fragen des Unterhaltsrechts:
✔ Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
✔ Kindesunterhalt für volljährige Kinder
✔ Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt + Nachscheidungsunterhalt)
✔ Unterhalt für nicht verheiratete Mütter
✔ Elternunterhalt
Ich kläre für Sie, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen und wie lange gezahlt werden muss. Ich berate Sie jederzeit gern, um beim Thema Unterhalt Nachteile für Sie zu vermeiden. Sollte sich keine gütliche Einigung finden, werde ich Sie über die Voraussetzungen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung umfassend aufklären. Im Ernstfall vertrete ich Sie kompetent vor Gericht. Infomieren Sie sich über mein Erstberatungskonzept und die ONLINE-Rechtsberatung zum Festpreis. Persönlich erreichen Sie mich direkt unter info@fachanwaltskanzlei-rz.de. Ich antworte Ihnen auf jeden Fall. Bereiten Sie sich mit meinem Fragebogen effektiv auf Ihre Einstiegsberatung vor.
Noch Fragen? Ich helfe Ihnen weiter. Melden Sie sich bei mir!
Egal, ob Sie frisch getrennt sind, sich mitten im Trennungsjahr befinden oder ob Ihre Ehe schon rechtkräftig geschieden wurde: wenden Sie sich auch dann an mich, wenn es um die Versorgung von ehelichen oder unehelichen Kindern geht.
Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch einer nicht verheirateten Mutter? Wie lang ist dieser zu zahlen? Wie steht es um den Kindesunterhalt nach Ausbildungsbeginn, und wie berechnet sich Unterhalt für volljährige Kinder während des Studiums? In allen diesen Fällen geht es um die Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüchen.
Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen des Unterhaltsrechts, wenn es um die Überprüfung, Neuberechnung oder Abänderung von bestehenden Unterhaltstiteln geht. Gerne berate und vertrete ich Sie bei allen Fragen des Unterhaltsrechts:
✔ Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
✔ Kindesunterhalt für volljährige Kinder
✔ Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt + Nachscheidungsunterhalt)
✔ Unterhalt für nicht verheiratete Mütter
✔ Elternunterhalt
Ich kläre für Sie, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen und wie lange gezahlt werden muss. Ich berate Sie jederzeit gern, um beim Thema Unterhalt Nachteile für Sie zu vermeiden. Sollte sich keine gütliche Einigung finden, werde ich Sie über die Voraussetzungen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung umfassend aufklären. Im Ernstfall vertrete ich Sie kompetent vor Gericht. Infomieren Sie sich über mein Erstberatungskonzept und die ONLINE-Rechtsberatung zum Festpreis. Persönlich erreichen Sie mich direkt unter info@fachanwaltskanzlei-rz.de. Ich antworte Ihnen auf jeden Fall. Bereiten Sie sich mit meinem Fragebogen effektiv auf Ihre Einstiegsberatung vor.
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Guter Rat ist teuer? Nicht zum Unterhalt!
Das Unterhaltsrecht ist eine der schwierigsten Materien im Familienrecht. So schwierig, dass im Streitfall sogar vor den Amtsgerichten – Familiengerichten – Anwaltszwang besteht. Es gibt eine Vielzahl von möglichen Anspruchsberechtigten und Voraussetzungen, unter denen ein Unterhaltsanspruch gekürzt, zeitlich begrenzt oder ganz entfallen kann. Unterhaltsberechnungen sind kompliziert und vom Einzelfall abhängig.
Warum das so ist? Ein Grund liegt darin, dass es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt, die eine Berechnung vorschreibt. Die wichtigsten Grundsätze zur Unterhaltsberechnung sind in der „Düsseldorfer Tabelle“ und in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte (OLG) enthalten. Jede dieser OLG-Leitlinien berücksichtigen jedoch die regionalen Besonderheiten und können daher zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Deshalb können Unterhaltstreitigkeiten richtig teuer werden. Vor Gericht braucht jede Partei einen Anwalt, und die Gegenstandswerte sind häufig hoch. Durch eine kompetente und fundierte Erstberatung zu Ihrer unterhaltsrechtlichen Situation sparen Sie auf jeden Fall Geld. Guter Rat zum Unterhalt ist nicht teuer, denn eine gute Beratung ist günstiger als jeder Unterhaltstreit vor Gericht.
Da es bei einer Unterhaltsberechnung nicht nur auf individuellen Einkommensverhältnisse, sondern auch auf die Lebensumstände einer jeden Ehe ankommt, finden Sie auf meiner Homepage keine Darstellung von Beispielsberechnungen, sondern nur Anregungen, die eine fachlich fundierte Beratung nicht ersetzen können.
Warum das so ist? Ein Grund liegt darin, dass es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt, die eine Berechnung vorschreibt. Die wichtigsten Grundsätze zur Unterhaltsberechnung sind in der „Düsseldorfer Tabelle“ und in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte (OLG) enthalten. Jede dieser OLG-Leitlinien berücksichtigen jedoch die regionalen Besonderheiten und können daher zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Deshalb können Unterhaltstreitigkeiten richtig teuer werden. Vor Gericht braucht jede Partei einen Anwalt, und die Gegenstandswerte sind häufig hoch. Durch eine kompetente und fundierte Erstberatung zu Ihrer unterhaltsrechtlichen Situation sparen Sie auf jeden Fall Geld. Guter Rat zum Unterhalt ist nicht teuer, denn eine gute Beratung ist günstiger als jeder Unterhaltstreit vor Gericht.
Da es bei einer Unterhaltsberechnung nicht nur auf individuellen Einkommensverhältnisse, sondern auch auf die Lebensumstände einer jeden Ehe ankommt, finden Sie auf meiner Homepage keine Darstellung von Beispielsberechnungen, sondern nur Anregungen, die eine fachlich fundierte Beratung nicht ersetzen können.
Verschenken Sie keinen Unterhalt!
Das wichtigste zum Unterhalt vorweg:
Unterhalt muss nicht automatisch (z.B. ab der Trennung) gezahlt werden. Die Zahlung von Unterhalt ist ausdrücklich beim getrennt lebenden Ehegatten oder Elternteil geltend zu machen. Sie können Unterhalt für die Vergangenheit erst ab dem Zeitpunkt fordern, an dem Sie Ihren Ehegatten oder Elternteil nachweislich zur Zahlung von Kindes- und Ehegattenunterhalt und zur Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert haben. Was heißt das konkret?
Ein Beispiel: Unterstellt, Sie trennen sich Anfang Juni und Ihr Ehegatte ist direkt ausgezogen. Wenn Sie von ihm erst im Oktober Unterhalt beanspruchen, verlieren Sie Ihre Unterhaltsansprüche endgültig für den Zeitraum von Juni bis einschließlich September. Bei zwei Kindern und Trennungsunterhalt für die Mutter können in den vier Monaten schon erhebliche Unterhaltsbeträge zusammenkommen. Diesen Betrag braucht der Ehegatte nicht nachzahlen. Er ist bei einer Zahlungsaufforderung im Oktober auch erst ab diesem Zeitpunkt für die Zukunft monatlich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wenn er über hinreichende Einkünfte verfügt.
Im Streitfall werden Sie die Aufforderung zur Zahlung und Auskunftserteilung beweisen müssen. Wenn Ihnen der Beweis nicht gelingt, verlieren Sie Ihren Unterhaltsanspruch rückwirkend. Gehen Sie deshalb kein Risiko ein: sichern Sie sich rein vorsorglich Ihre Rechte durch ein entsprechendes Schriftstück, das ich Ihnen gerne verfasse. Es bleibt Ihnen trotz der Aufforderung freigestellt, auf die Zahlung des Ehegattenunterhalts zu bestehen oder davon Abstand zu nehmen.
Zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen sind Ehegatten wechselseitig verpflichtet, sich gegenseitig Auskünfte zu ihrem Einkommen und Vermögen zu erteilen und diese zu belegen. Nur, wenn beide mit offenen Karten spielen, kann über eine faire Lösung bei der Festlegung von Unterhaltsansprüchen verhandelt werden.
Unterhalt muss nicht automatisch (z.B. ab der Trennung) gezahlt werden. Die Zahlung von Unterhalt ist ausdrücklich beim getrennt lebenden Ehegatten oder Elternteil geltend zu machen. Sie können Unterhalt für die Vergangenheit erst ab dem Zeitpunkt fordern, an dem Sie Ihren Ehegatten oder Elternteil nachweislich zur Zahlung von Kindes- und Ehegattenunterhalt und zur Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert haben. Was heißt das konkret?
Ein Beispiel: Unterstellt, Sie trennen sich Anfang Juni und Ihr Ehegatte ist direkt ausgezogen. Wenn Sie von ihm erst im Oktober Unterhalt beanspruchen, verlieren Sie Ihre Unterhaltsansprüche endgültig für den Zeitraum von Juni bis einschließlich September. Bei zwei Kindern und Trennungsunterhalt für die Mutter können in den vier Monaten schon erhebliche Unterhaltsbeträge zusammenkommen. Diesen Betrag braucht der Ehegatte nicht nachzahlen. Er ist bei einer Zahlungsaufforderung im Oktober auch erst ab diesem Zeitpunkt für die Zukunft monatlich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wenn er über hinreichende Einkünfte verfügt.
Im Streitfall werden Sie die Aufforderung zur Zahlung und Auskunftserteilung beweisen müssen. Wenn Ihnen der Beweis nicht gelingt, verlieren Sie Ihren Unterhaltsanspruch rückwirkend. Gehen Sie deshalb kein Risiko ein: sichern Sie sich rein vorsorglich Ihre Rechte durch ein entsprechendes Schriftstück, das ich Ihnen gerne verfasse. Es bleibt Ihnen trotz der Aufforderung freigestellt, auf die Zahlung des Ehegattenunterhalts zu bestehen oder davon Abstand zu nehmen.
Zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen sind Ehegatten wechselseitig verpflichtet, sich gegenseitig Auskünfte zu ihrem Einkommen und Vermögen zu erteilen und diese zu belegen. Nur, wenn beide mit offenen Karten spielen, kann über eine faire Lösung bei der Festlegung von Unterhaltsansprüchen verhandelt werden.