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Erstberatungskonzepte

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Erstkontakt
Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich. Egal, ob Sie mir Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail, im Kontaktformular oder auf sonstige Weise schildern. Ich kläre mit Ihnen, ob, wann und zu welchen Konditionen ich Ihnen helfen kann.Wenn Ihre Anfrage nicht zu meinen Kompetenzen gehört oder wenn ich aus Kapazitätsgründen gerade keine neuen Aufträge annehmen kann, teile ich Ihnen dies umgehend mit.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie haben ein juristisches Problem, einen Konflikt oder streiten bereits vor Gericht? Lohnt sich die Einschaltung eines Anwalts überhaupt? Was kostet ein Anwalt? Sie möchten wissen, wie Ihre Chancen sind?

Fragen Sie mich – kostenlos – telefonisch, per Email oder persönlich.

Für alle Ihre Fragen habe ich eine Lösung:
Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung!


Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden ab Kontaktaufnahme eine Reaktion von mir.

Wenn Sie mir kurz Ihr Problem schildern, gebe ich Ihnen in maximal 15 Minuten eine erste Einschätzung darüber

wie Ihre Chancen stehen

welche Kosten auf Sie zukommen

wie lange ein Gerichtsverfahren dauert

welche Maßnahmen Sie ergreifen können

Danach sind Sie in der Lage, eine für sich passende Entscheidung zu treffen. Sie können dann entscheiden, ob und wie es weiter geht.

Aufgrund meiner Erfahrung kann ich Ihnen in den meisten Fällen eine erste Einschätzung geben, ob sich ein Gerichtsverfahren für Sie lohnt oder nicht. Sie haben schnell Klarheit für sich und können entscheiden, ob Sie weitermachen oder die Sache auf sich beruhen lassen. Dadurch sparen Sie die Erstberatungsgebühr.

Die kostenlose Ersteinschätzung umfasst nicht die Einarbeitung in langen Schriftverkehr oder in die Korrespondenz mit der Gegenseite. In der knappen Zeit kann keine abschließende Beratung und Prüfung der Rechtslage allen Hintergrundinformationen zu dem entsprechenden Rechtsgebiet erfolgen. Hierfür gibt es die sogenannte Erstberatung.
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Erstberatung - „klassisch“ im Familien- und Erbrecht
Dauer der mündlichen Beratung: 45 – maximal 60 Minuten.

Besonders empfehlenswert für einen Überblick bei Trennung und Scheidung.

Viele Mandanten wünschen „erst mal nur eine allgemeine Beratung“ und möchten wissen, was auf sie zukommt. Die Erstberatung zu einen konkreten Rechtsproblem umfasst die grobe Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie strategische Erwägungen bei der Verfolgung Ihrer Ziele.

Mit der klassischen Erstberatung erhalten Sie einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten anlässlich Ihrer Trennung und Scheidung. Sie entscheiden im Anschluss, ob und wie es weitergeht.

Ich beantworte Ihnen alle Fragen zum Thema, berechne Ihnen überschlägig die Höhe des Kindes- und Trennungsunterhalt aus, damit Sie wissen, was Ihnen nach der Trennung zum Leben verbleibt. Gerne berate ich Sie telefonisch, per Email, Skype oder persönlich bei mir in der Kanzlei.

Hierbei werden alle Informationen berücksichtigt, die ich von Ihnen im Gespräch oder aus dem im Vorfeld übersandten Fragebogen erhalte.

Unterlagen, die Sie mir im Vorfeld in angemessenem Umfang zur Überprüfung übersenden und die eine vorherige Einarbeitung erfordern, werden bis einem bestimmten Umfang berücksichtigt. Je nach Umfang der Angelegenheit (z.B. bei gewünschten Anwaltswechsel) behalte ich mir ausdrücklich die Vereinbarung eines Stundenhonorars mit minutengenauer Abrechnung vor.

Kosten „klassische“ Erstberatung: 190,00 € netto

Die klassische Erstberatung umfasst keine schriftliche Ausarbeitung meiner Rechtsberatung und keine schriftliche Darstellung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsberechnungen. Diese sind selbstverständlich auf Wunsch nach individueller Absprache gegen einen Aufpreis möglich.
Erstberatung „intensiv“ – Fundiert und schriftlich
Dauer der mündlichen Beratung: 90 – maximal 120 Minuten.

Besonders empfehlenswert für angestrebte friedliche, einvernehmliche Trennungen und Scheidungen

Wenn bei Ihnen von vornherein feststeht, dass Sie eine einvernehmliche Auseinandersetzung Ihrer Trennungs- und Scheidungsfolgen anstreben, bietet sich eine intensivere als nur eine allgemeine klassische Erstberatung anlässlich Trennung & Scheidung an.

Sie erhalten bei der intensiven Erstberatung eine individuelle und umfassende Beratung zu allen Trennungs- und Scheidungsfolgen. Hierzu erhalten Sie zur Vorbereitung des Termins umfassende Fragebögen und Listen für die Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen zwecks Überprüfung und Erarbeitung eines Gesamtkonzepts. Der Blick wird von Anfang an auf eine mögliche Verständigung gerichtet. Schon im ersten Beratungsgespräch werden möglichst alle relevanten Fakten ermittelt, um den Regelungsbedarf festzustellen und möglichst früh eine Konzeption für eine mögliche Auseinandersetzungsvereinbarung zu erarbeiten.

Kosten „intensive“ Erstberatung: 300,00 € netto

Je nach Umfang der Angelegenheit (z.B. bei gewünschten Anwaltswechsel) behalte ich mir ausdrücklich die Vereinbarung eines Stundenhonorars mit minutengenauer Abrechnung vor.

Sie entscheiden nach der intensiven Erstberatung, ob es bei dieser verbleibt oder ob Sie mich der weiteren Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen möchten.
Telefonische Beratungs - Flatrate
im Familienrecht, bei Trennung & Scheidung

Nutzen Sie die Vorteile meiner telefonischen Beratungs- Flat, indem Sie jederzeit eine kompetente, erfahrene Fachanwältin für Familienrecht an Ihrer Seite haben, die Sie werktags mit fundiertem Fachwissen innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage telefonisch berät.

Die telefonische Beratung rechne ich nach meinem Zeitaufwand ab, nicht nach der Höhe des Streitwertes. Dabei berechne ich nur genau jene Minutenzahl, die ich für Sie beratend tätig bin. Sie erhalten eine monatliche Auflistung der Beratungszeit nebst Abrechnung und haben damit den Überblick über die Kosten.

Sie haben die Höhe Ihrer Kosten bei der Beratung in den eigenen Händen, indem Sie selbst entscheiden, wie oft und wieviel Sie meine juristische Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Hierzu vereinbaren wir vor Beginn des ersten Beratungsgesprächs eine Vergütungsvereinbarung.

Noch Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.

Melden Sie sich einfach bei mir!

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Faire Scheidung - Neue Lebensqualität
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