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Kostenvergleich bei Scheidung

Vorteile – Nachteile – Mediation – Prozess
Was kostet wieviel? Welche Vorteile bietet die Mediation? Welche Nachteile hat die streitige Scheidung?

Sehen Sie hier die Kosten einer streitigen Scheidung, einer einvernehmlichen sowie einer Scheidung mit Mediation im Vergleich.
Die Kosten einer Scheidung sind immer vom Einzelfall abhängig. Um Ihnen den grundsätzlichen Kostenvorteil einer einvernehmlichen Scheidung zu verdeutlichen, habe ich Ihnen anhand des nachfolgenden Beispiels die unterschiedlichen Konstellationen mit ihren Vor- und Nachteilen gegenübergestellt.

Ein Beispielsfall:

⇒ Getrennt lebendes Ehepaar möchte sich nach 15 Jahren Ehe scheiden lassen

⇒ Ehemann erzielt in Vollzeit mtl. 3.500,00 € netto

⇒ Ehefrau erzielt in Teilzeit mtl. 1.200,00 € netto

⇒ zwei gemeinsame minderjährige Kinder, 6 Jahre und 10 Jahre alt

⇒ Einfamilienhaus im Wert von 280.000,00 € steht im hälftigen Miteigentum, die gemeinschaftlichen offenen Restschulden belaufen sich auf 100.000,00 €.

⇒ Bei Eheschließung existierte kein nennenswertes Vermögen

⇒ Ehemann hat am Ende der Ehe zwei Oldtimer im Wert von insgesamt 50.000,00 €

⇒ Es gibt zwei auszugleichende Renten bei der Deutschen Rentenversicherung

⇒ Streit: Wer zieht aus und bei wem bleiben die Kinder?

⇒ Streit: Wer bekommt welche Hausratsgegenstände?

⇒ Streit: Wie oft darf der Vater die Kinder sehen?

⇒ Streit: Wieviel Kindes- und Trennungsunterhalt muss der Ehemann zahlen?

⇒ Streit: Wieviel Ehegattenunterhalt nach der Scheidung muss der Ehemann zahlen?

⇒ Streit: Ehemann möchte im Haus bleiben und dieses zu Alleineigentum übernehmen

⇒ Streit: Höhe der Abfindungszahlung für die Übernahme des Hauses

⇒ Streit über die Höhe des Zugewinnausgleichs zugunsten der Frau

Es besteht Regelungsbedarf für nachfolgende einzelne Angelegenheiten, die bei Streit jeweils zu einem eigenen Gerichtsverfahren führen.

Bei streitiger Scheidung sind im schlimmsten Fall 9 gerichtliche Verfahren und zusätzlich die Scheidung zu führen, nämlich:

1. Kindesunterhalt + Trennungsunterhalt

2. Nutzung der ehelichen Immobilie – wer zieht aus?

3. Aufteilung der Hausratsgegenstände

4. Aufenthaltsbestimmungsrecht (Bei wem werden die Kinder leben?)

5. Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der Scheidung

6. Versorgungsausgleich (Renten)

7. Zugewinnausgleich für das in der Ehezeit erworbene Vermögen

8. Vermögensauseinandersetzung Haus: Wert 280.000,00 €

9. Umgangsregelungen mit den Kindern

und:

die formale Scheidung vor Gericht.

Faustregel: Je mehr Streitpunkte vor Gericht verhandelt werden, umso teurer wird die Scheidung.

Für jede streitige Angelegenheit im Familienrecht wird im gerichtlichen Verfahren ein Gegenstandswert festgelegt. Der Gegenstandswert gibt vor, welche Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mindestens erhoben werden müssen (!) und welche Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (FamGKG) anfallen.

Bei bestimmbaren, realen Werten - z.B. dem Vermögen beim sogenannten Zugewinnausgleich - ist der tatsächliche Wert maßgeblich. Bei Streitigkeiten über den Wert der Immobilie oder eines Unternehmens oder die obigen Oldtimer muss u.U. durch ein Gutachten bestimmt werden, welcher Wert einer Immobilie oder eines Unternehmens während der Ehe aufgebaut wurde.

Am günstigsten ist es deshalb, alle Streitpunkte im Vorfeld einer Scheidung einvernehmlich durch eine außergerichtliche Einigung zu klären - sei es durch eine Mediation oder durch anwaltliche Gestaltung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Auf diese Weise sparen Sie Anwalts- und Gerichtskosten.

Zur formalen Durchführung des Scheidungsverfahrens ist dann nur noch die Beauftragung eines Anwalts durch einen der beiden Ehegatten erforderlich. Der andere Ehegatte braucht für seine Zustimmung zur Scheidung keinen Anwalt, weil alles – bis auf die formale Scheidung - außergerichtlich geklärt wurde. Man spricht dann von der sogenannten einvernehmlichen Scheidung. Die Kosten des einen Anwalts können sich die Eheleute teilen.

Zurück zum Beispielsfall:

Die obige Konstellation führt zu einem Gegenstandswert von 160.768,00 € zzgl. des Gegenstandswerts für die Scheidung als solche von 16.900,00 € inklusive Versorgungsausgleich.

Nochmals zur Klarstellung: Die Höhe des zu ermittelnden Gegenstandswerts bedeutet nicht, dass sich die Kosten der Scheidung in dieser Größenordnung bewegen. Der Gegenstandswert ist lediglich die Grundlage zur Abrechnung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Der Gegenstandswert ermittelt sich wie folgt:
1. Kindesunterhalt + Trennungsunterhalt(KU: 407,00 € x 2 + TU 700,00 € = 1.514,00 x 12)=
18.168,00 €
2. Nutzung der ehelichen Immobilie – wer zieht aus?
3.000,00 €
3. Aufteilung der Hausratsgegenstände
3.000,00 €
4. Aufenthaltsbestimmungsrecht (Bei wem werden die Kinder leben?)
3.000,00 €
5. Ehegattenunterhalt für 4 Jahre nach der Scheidung (500,00 x 12 + 400,00 € x 12 + 300,00 € x 12 + 100,00 x 12) =
15.600,00 €
6. Versorgungsausgleich (2 x Deutsche RV)
2.800,00 €
7. Zugewinnausgleich für das in der Ehezeit erworbene Vermögen
25.000,00 €
8. Vermögensauseinandersetzung Haus Wert 280.000,00 €
90.000,00 €
9. Umgangsregelungen mit den Kindern
3.000,00 €
Zwischensumme
160.768,00 €
10. Zzgl. die formale Scheidung vor Gericht
14.100,00 €
11. Versorgungsausgleich (2 x Deutsche RV)
2.800,00 €
Gegenstandswert der Scheidung
16.900,00 €
Gesamtgegenstandswert
177.668,00 €
Beispiele für verschiedene Konstellationen und Kosten einer Scheidung
1. Anwaltliche außergerichtliche Verhandlungen
Jeder Ehegatte nimmt sich einen eigenen Anwalt mit dem Ziel der außergerichtlichen Einigung.
Vorgehen:
Kosten:
Die Anwälte verhandeln die einzelnen Themen für die betroffenen Ehegatten interessenorientiert. Am Ende steht eine Einigung als Gesamtpaket,sog. Scheidungsfolgenvereinbarung.
je Anwalt ca. 8.820,00 €
Notar erforderlich:
Nur einige Scheidungsfolgen müssen zusätzlich notariell beurkundet oder im Scheidungstermin protokolliert werden: Immobilienübertragungen, Vereinbarung von Gütertrennung, Versorgungsausgleich, nachehelicher Ehegattenunterhalt.
Notarkosten ca. 2.000,00 €
Es folgt die formale Scheidung bei beidseitiger anwaltlicher Vertretung
je Anwalt ca. 2.094,00 €
Vorteile:

Jeder hat seinen eigenen Anwalt

Die Anwälte verhandeln untereinander oder gemeinsam zu viert mit dem Ziel, eine gütliche Gesamtlösung zwischen den betroffenen Parteien auszuhandeln
Reine Anwaltskosten insgesamt ca. 21.828,00 €,
für jeden also die Hälfte: 10.914,00 €
+ Gerichts- und Notarkosten
Nachteile:

Doppelte Kosten für zwei Anwälte

Gefahr der jederzeitigen Eskalation, weil keiner nachgeben möchte

Emotionale Belastung

Bei Scheitern der Verhandlungen bleibt nur der Weg vor Gericht
Was würde Ihre einvernehmliche Scheidung ungefähr kosten?
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